Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 94

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Verfassungs­ausschusses über den Antrag 1814/A der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 geändert wird (1257 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Antrag 1814/A der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichts 1257 d.B., wird wie folgt geändert:

Nach Ziffer 4 wird eine neue Ziffer 4a eingefügt:

„4a. § 10a Abs. 4 lautet:

„(4) Der Wahlleiter hat den Wähler anzuweisen, sich in die Wahlzelle zu begeben. Dort hat der Wähler den amtlichen Stimmzettel auszufüllen und ihn in das Wahlkuvert zu legen. Anschließend hat der Wähler aus der Wahlzelle zu treten und das Wahlkuvert ungeöffnet in die Wahlurne zu legen. Will er das nicht, hat er das Wahlkuvert dem Wahlleiter zu übergeben, worauf dieser das Wahlkuvert in die Wahlurne legt.““

Begründung:

Mit dieser Änderung soll zukünftig primär der Wähler selbst das Wahlkuvert in die Wahl­urne einwerfen können. Will er das nicht, so hat er das Wahlkuvert – so wie bisher – dem Wahlleiter zu übergeben, der es daraufhin einwirft.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Ing. Lugar zu Wort. – Bitte.

 


13.46.52

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Glawischnig hat ja gemeint, dass es ganz furchtbar ist, dass wir da heute nicht zu­stimmen. Aber das haben Sie sich in Wirklichkeit selbst zuzuschreiben. Wir haben grund­sätzlich nichts dagegen gehabt, dass die Wahl verschoben wird, weil es anscheinend nicht möglich ist, diese Kuverts auszutauschen. Das kann man glauben oder nicht, aber wenn es so ist, dann muss man sie natürlich verschieben, das ist ja keine Frage.

Das Problem war, dass Sie mit einem Verfassungsgesetz das Erkenntnis des Verfas­sungsgerichtshofes aushebeln. Der Verfassungsgerichtshof hat gesagt, dass die Wahl zu den gleichen Bedingungen stattfinden muss. Das heißt, die Wählerevidenz muss gleich bleiben. (Zwischenruf des Abg. Brosz.)

Was Sie machen, ist nicht eine Wahlwiederholung, sondern eine Neuwahl. Da ist die Frage, warum die anderen Kandidaten nicht auch zur Wahl stehen. Und da kommen wir in eine Situation, wo Sie mit einer Verfassungsmehrheit den Verfassungsgerichts­hof aushebeln. Das ist eine Tür, die aus meiner Sicht nicht geöffnet werden sollte. (Abg. Brosz: Das ist gegen die FPÖ-Parteilinie! Das ist gefährlich, denn da wird es nichts mit dem Mandat!)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite