Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 90

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13.33.56

Abgeordnete Petra Steger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Zuerst noch einmal zum Vorwurf des Kolle­gen Gerstl – dem auch Kollege Schieder recht gegeben hat – von wegen Verschwö­rungstheorien. (Abg. Schieder: Interessant, dass Sie sich angesprochen fühlen!)

Abgesehen davon, dass Sie das doch in einer sehr eigenartigen Weise vorgetragen haben, kann man es schon als sehr absurd bezeichnen, aus dem einfachen Grund: Sie mögen es vielleicht als Verschwörungstheorien bezeichnen, wir nennen es ein Hinter­fragen. Glauben Sie, die Bevölkerung ist sehr dankbar dafür, dass es hier in diesem Haus noch eine Partei gibt, die tatsächlich hinterfragt, was die Regierung so von sich gibt. Dafür ist sie sehr dankbar, denn der Mainstream-Journalismus macht das schon lange nicht mehr, und die zwei Oppositionsparteien, nämlich sowohl die Grünen als auch die NEOS, betreiben lieber Opposition gegen die Opposition als gegenüber der Regierung – vielleicht auch mit dem Hintergrund, dass sie in naher Zukunft vielleicht ein­mal in die Regierung wollen, könnte auch sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Zur Rede von Frau Glawischnig hat mein Kollege Harald Stefan schon sehr viel ge­sagt. Kurz gesagt: So viele Unwahrheiten habe ich in einer Rede noch nie gehört! (Bei­fall bei der FPÖ. – Abg. Glawischnig-Piesczek: Das war ein genaues Zitat!)

Es wurde schon auf einiges eingegangen. Zu sagen ist dazu noch etwas, das noch nicht gesagt wurde: Das Argument, dass alle, die jetzt diesem Gesetz nicht zustimmen, wollen, dass die Stimmen nicht wirklich gezählt werden, kann man auch umdrehen und sagen, jeder, der sich einer Briefwahlreform entgegenstellt, möchte, dass diese Stim­me nicht richtig gezählt wird. Denn es waren gerade die Grünen – und das hat mein Kollege auch schon gesagt –, die früher, bevor sie jetzt betroffen waren, gesagt haben, dass diese Briefwahl jegliche Manipulation ermöglicht.

Kommen wir zurück zu dem Gesetz, das heute beschlossen wird. Die Regierung hat mit diesem Gesetz nun offiziell bewiesen, dass sie eben nicht in der Lage ist, eine kor­rekte Wahl fristgerecht sicherzustellen, und will jetzt ein Gesetz beschließen, das his­torisch in einem sehr negativen Sinn seinesgleichen sucht. Aber Historisches, das sei­nesgleichen sucht, haben wir in den letzten Wochen und Monaten sehr vieles erlebt.

Zuerst wird aufgrund von unzähligen Rechtswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Briefwahl, aber auch mit der Unfähigkeit von Behörden die Wahl vollkommen zu Recht vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Und ich finde es wirklich verwerflich, dass es Politiker und politische Parteien gibt, die den Verfassungsgerichtshof für diese Ent­scheidung kritisieren. Das mag vielleicht Kollege Schieder heute zurückgenommen ha­ben, aber es gibt genügend hier im Haus, die das sehr wohl getan haben. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Schieder: Das macht sonst die FPÖ!)

Ehrlich gesagt, ist das meiner Meinung nach sogar ein brandgefährliches Spiel. Wo­chenlang haben die Medien und auch die politischen Parteien das als Fehlurteil be­zeichnet und Gesetzesbrüche als Schlampereien abgetan, womit eben gerade das Ver­trauen in unseren Rechtsstaat massiv beschädigt wird. Der Rechtsstaat ist aber einer der Grundpfeiler unserer Demokratie. (Beifall bei der FPÖ.)

Das Ganze, obwohl der Verfassungsgerichtshof so und nicht anders seit über 90 Jah­ren judiziert, und das zu Recht: denn erstens hat der Verfassungsgerichtshof gar nicht den gesetzlichen Auftrag und auch nicht die Möglichkeiten, in tausend verschiedenen Fällen Manipulation auch tatsächlich nachzuweisen. Das würde Monate oder sogar Jahre dauern, und genau deswegen gibt es ja die Staatsanwaltschaft, die Strafgerich­te, und dort wird auch noch geprüft und dort wird es auch mit Sicherheit in Zukunft zu Anzeigen kommen. Zweitens sind die Wahlrechtsgrundsätze – allgemein, gleich, frei, unmittelbar, persönlich und geheim – zentrale Erfordernisse der Demokratie und damit auch wichtiger Bestandteil eines verfassungsrechtlichen Grundprinzips.

 


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