Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 117

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len Einlassungen im Vertrag ergibt sich durch den Beipackzettel keine Änderung. Man isst immer noch das Medikament und nicht den Beipackzettel.

Wird nun über die bittere Pille eine Zuckerglasur drübergehübscht – da sind jetzt die Zu­ckerbäcker aller Couleurs unterwegs, auch die roten Zuckerbäcker, Gabriel, Trudeau, wie sie alle heißen, es ist ja lustig anzuschauen –, wird dadurch die Sache im Kern nicht besser. Sie wird nicht besser! (Abg. Pirklhuber: Auch nicht im …!) Das sollte man sich jetzt einfach klar vornehmen und anschauen, wie dann aufgetreten wird, und zwar ab morgen.

Es geht um diesen Sonderklagsweg der vor allem großen Konzerne – KMUs in Öster­reich und Deutschland sind ja auch reihenweise gegen diese Abkommen, denn sie se­hen genau, dass ihnen da etwas vorgespielt wird, wovon sie nichts haben, sondern nur die großen Konzerne. Auch der Deutsche Richterbund ist genau aus dem Grund dage­gen, weil es keine rechtliche Notwendigkeit und schon gar keine Grundlage gibt und so weiter und so fort.

Aber nein, es wird darauf beharrt. Es war dort schon die gleiche Behübschung. Man nennt es neuerdings Investitionsgerichtshof, obwohl es mit einem normalen Gerichts­hof nichts zu tun hat. Es bleibt eine Reihe von Konzernprivilegien, die nachher noch privat behandelt werden, und man tut so, als ob das ein Gerichtshof wäre. Das allein ist schon zurückzuweisen! Nur das. Genau diesen Giftzahn kriegen Sie mit diesem be­hübschten Beipackzettel nicht heraus, denn da zählt die Materie des Vertrags. Das Schiedsgericht wird sich einen Deut darum scheren, was da irgendwer drum herum an Glasur verschüttet hat.

Jetzt wollen wir wissen, wie es morgen sein wird. Es geht ja auch nicht nur um einzelne inhaltliche Punkte, sondern um die sogenannte vorläufige Anwendung, die Kenner wis­sen es. Was ist also alleinige Sache des Parlaments der Union? Was soll auch hierher kommen?

Das finde ich ja jetzt schon den Gipfel der Frechheit: Dieses Parlament ist nicht dabei, wenn darüber verhandelt wird, was hier abgestimmt und was woanders abgestimmt wird. Das ist nicht hinnehmbar! Wo passiert das? – Irgendwo rund um die Handelsmi­nister, das alles kann man nicht einmal mehr in den vertraulichen Protokollen nachvoll­ziehen, vermutlich aber morgen und übermorgen.

Es ist ja nicht mehr viel Zeit. Es ist ja nur mehr ein Monat Zeit, und ich bitte Sie, Frau Staatssekretärin, hier Aufklärung darüber zu liefern, was die gemeinsame, abgestimm­te Position bezüglich der vorläufigen Anwendung betrifft, wo es genau darum geht, dass Sie noch weniger zu reden haben, als Sie ohnehin schon zu reden haben.

Insofern ist darauf großes Augenmerk zu legen. Ich mache Sie noch einmal darauf auf­merksam, dass es bindende Stellungnahmen dieses Hauses gibt – sagen Sie das dem Herrn Kanzler und dem Herrn Vizekanzler, der morgen dorthin fährt , die einerseits auf der Landeshauptleutekonferenz beruhen – das sind jetzt nicht unbedingt unsere Freun­de, aber auch dort gibt es luzide Momente. Die haben nämlich eine verfassungsmäßig bindende Stellungnahme verabschiedet, die genau diese vorläufige Anwendung the­matisiert und die Schiedsgerichte ausdrücklich draußen haben will. Das ist nach der österreichischen Verfassung bindend.

Der Hauptausschuss des Nationalrates hat sich darauf bezogen, hat das am 22. Juni dieses Jahres inhaltlich aufgenommen und hat sie – die Bundesregierung, meine ich jetzt – ebenfalls gebunden. Also insofern könnte ja eine gemeinsame, abgestimmte Posi­tion zumindest bei den größten Problemen existieren, aber nicht, weil sich Kanzler und Vizekanzler und Rot und Schwarz einig sind, sondern weil dieses Parlament etwas zu­stande gebracht hat.

 


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