Sehr geehrte Damen und Herren, ein unabhängiges Kontrollorgan wie der Rechnungshof braucht daher eine klare strategische Ausrichtung, wenn er wirksam sein will und wenn er einen Nutzen für den Gesamtstaat entfalten will. Im Wort „Revision“ steckt schließlich die „Vision“, und zu den strategischen Zielen der Rechnungshofkontrolle gehören daher die sorgsame Verwendung von Steuermitteln und die Nachhaltigkeit öffentlicher Finanzen. Der Rechnungshof sorgt für Rechenschaft und Transparenz, er ist dazu da, dringende Reformerfordernisse einzumahnen, er sorgt sich um die Qualität öffentlicher Leistungserbringung, und er schafft durch sachliche und objektive Prüfarbeit Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern. All diese strategischen Ziele werden auch durch den Bundesrechnungsabschluss verfolgt.
Mit 42 Prozent führt der Rechnungshof den Vertrauensindex an. Der Rechnungshof ist also eine Vorzeigeinstitution, und auf diesem Fundament soll aufgebaut werden. Ich persönlich will aber in Zukunft den Fokus klar auf die Umsetzung legen. Daher geht es um Erfolg durch Kontrolle. Kontrolle hat nur dann Erfolg, wenn die Vorschläge behandelt, gehört und umgesetzt werden. Kontrolle ist nicht Selbstzweck, sondern sie zeigt auch Chancen auf, und dementsprechend tritt der Rechnungshof konsequent gegen die Reformträgheit auf und fordert unbeirrt einen Reformruck ein.
Die politische Entscheidung liegt naturgemäß nicht beim Rechnungshof, sondern stets beim Parlament und bei den überprüften Regierungen – beim Bund und bei den Ländern. Ich bitte Sie daher und appelliere an Sie, die Chancen und Möglichkeiten, die der Rechnungshof in seinen Berichten und Empfehlungen aufzeigt, aufzugreifen.
Allerdings habe ich hier eine Situation vorgefunden, mit der ich als Präsidentin des Rechnungshofes nicht ganz zufrieden sein kann: Aktuell sind mehr als 70 Berichte beziehungsweise Prüfungsergebnisse des Rechnungshofes vom Nationalrat noch nicht behandelt worden. Das ist ein Schwachpunkt und entspricht nicht meiner Auffassung vom Zweck der Arbeit des Rechnungshofes. Der Rechnungshof druckt nicht nur schöne Berichte, sondern er zeigt Fehler und Missstände auf und ist dem Steuerzahler verpflichtet. Rechnungshofberichte sollen zur Verbesserung des öffentlichen Systems beitragen, und sie sollten daher zeitnah hier im Parlament behandelt werden. Ich denke und bin zuversichtlich, dass wir in meiner Amtsperiode hoffentlich einen guten Arbeitsmodus finden werden.
Ich komme nun zum Bundesrechnungsabschluss. Zum Bundesrechnungsabschluss 2015 kann ich nur sagen, dass wir in der Vorwoche in einer zweistündigen Sitzung bereits intensiv und zeitnah die Inhalte des Bundesrechnungsabschlusses diskutiert haben, und er steht jetzt auf der Tagesordnung.
Entsprechend der neuen Rechtslage aufgrund der BHG-Novelle im Vorjahr wurde der Bundesrechnungsabschluss schon Ende Juni vorgelegt, also drei Monate früher. Präsident Dr. Moser hinterließ mir somit den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2015 für die weitere parlamentarische Behandlung. Diese frühere Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses ist zeitnah – dafür sind wir dem Gesetzgeber auch sehr dankbar – und eignet sich als fundierte Grundlage für die Budgeterstellung des kommenden Jahres. Auf Basis dieser Analyse des Status quo kann daher ein Budget besser geplant werden. Der Vollzug des abgelaufenen Jahres ist im Rechnungsabschluss ebenso dargestellt wie die budgetären Herausforderungen, außerdem sind zahlreiche Vorschläge für Maßnahmen enthalten.
Der Bundesrechnungsabschluss ist also ein umfangreiches und detailreiches Werk, und ich möchte an dieser Stelle nur einige Hauptaussagen kurz skizzieren.
Die wesentlichen Parameter der Abschlussrechnungen zeigen ein negatives Bild. Der Nettofinanzierungssaldo, also das Cash-Defizit, lag bei minus 1,9 Milliarden €. Das Nettoergebnis fiel mit minus 4,8 Milliarden € um 2,9 Milliarden € deutlich schlechter aus.
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