Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 131

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Ich will nun das Nettoergebnis und den Nettofinanzierungssaldo miteinander verglei­chen. In der Finanzierungsrechnung sieht man den Mittelfluss eines Finanzjahres, Ein­zahlungen versus Auszahlungen, in der Ergebnisrechnung erkennt man die wirtschaft­liche Lage des Bundes, den Ressourcenverbrauch oder allenfalls auch den Ressour­cenzuwachs. Budgetäre Bugwellen werden durch die Verschiebung von Zahlungsver­pflichtungen in die Zukunft sichtbar. Somit liefert die Ergebnisrechnung finanzielle Warn­signale, die in der Finanzierungsrechnung nicht ersichtlich sind, beispielsweise durch Forderungsabschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen.

Um die österreichischen Staatsfinanzen nachhaltig zu planen – und das ist die drin­gende Empfehlung des Rechnungshofes –, müssen die Erkenntnisse aus dem Ergeb­nishaushalt herangezogen werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass wirklich die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse in die Budgetplanung einfließen. Die Grund­lagen dafür liefert das neue Haushaltsrecht.

Der Rechnungshof empfiehlt daher, dass die Haushaltspolitik die bestehenden Instru­mente zur Budgetdisziplin und -überwachung, die Ergebnisrechnung, die Mittelfristpla­nung und die Stabilitätsziele ernst nimmt und nutzt, um den negativen Trend umzukeh­ren.

Und freilich haben wir im Ausschuss über die Qualität der Ergebnisrechnung gespro­chen. Übereinstimmung bestand dahin gehend, dass es natürlich noch Probleme gibt, insbesondere im Hinblick auf die periodengerechte Verbuchung. Der Herr Bundesmi­nister für Finanzen Dr. Schelling kündigte aber Maßnahmen zur Fehlerbehebung an, et­wa Schulungen in den Ressorts. Der Rechnungshof begrüßt das.

Ich darf Ihnen auch mitteilen, dass wir unsererseits eine Funktionsprüfung zum Thema Qualität der Ergebnisrechnung planen und damit auch schon starten. Diese wird im Rahmen des nächstjährigen Bundesrechnungsabschlusses veröffentlicht werden. Ich bin mir sicher, dass wir mit unseren Prüfungsfeststellungen dazu beitragen können, handlungsorientierte Empfehlungen auszuarbeiten, um gemeinsam die Qualität der Er­gebnisrechnung zu heben.

Was sind die zentralen Daten dieses Zahlenwerkes? – Den Aktiva von 88,2 Milliar­den € standen im Jahr 2015 Fremdmittel von minus 241,5 Milliarden € gegenüber. Die Fremdmittel stiegen gegenüber 2014 um 5,8 Milliarden € an. Die Finanzschulden des Bundes im Jahr 2015 betrugen 199,1 Milliarden €. Das negative Nettovermögen im Jahr 2015 betrug bereits minus 153,4 Milliarden €, es verschlechterte sich damit weiter um weitere 3,4 Prozent. Das bedeutet, dass das Vermögen des Staates jährlich kleiner wird. Dieser Trend muss gestoppt werden.

Gesamtstaatlich betrachtet ist zu sagen, dass das öffentliche Defizit gemäß Maastricht-ESVG im Jahr 2015 minus 1,2 Prozent des BIP beziehungsweise minus 3,9 Milliar­den € betrug. Der strukturelle Saldo war ausgeglichen. Der öffentliche Schuldenstand des Staates, des Gesamtstaates stieg weiter auf minus 290,7 Milliarden € an. Damit lag die Schuldenquote zum Ende des Jahres 2015 bei 86,2 Prozent des BIP und somit deutlich über der Referenzmarke von 60 Prozent, die Maastricht vorsieht.

Was die Risken der mittelfristigen Haushaltsentwicklung betrifft, so bemängelt der Rech­nungshof, dass aus den von der Bundesregierung bisher publizierten Unterlagen keine nachvollziehbare finanzielle Gesamtdarstellung ersichtlich ist, die anschaulich macht, wie und durch welche Maßnahmen der strukturell ausgeglichene Haushalt ab dem Jahr 2018 konkret erreicht werden soll.

Der Rechnungshof steht auf dem Standpunkt, dass wir Handlungsspielräume für neue Aufgaben und Herausforderungen brauchen, wie beispielsweise beim Anstieg von al­tersabhängigen Ausgaben, der Migration, neuen sozialen Aufgaben, die auftreten, der


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