Integration, der Ganztagsbetreuung und dem Arbeitsmarkt. Der Rechnungshof sieht aus diesem Grund dringenden Handlungsbedarf zur Verbesserung der bestehenden finanziellen Lage des Bundes und verweist daher nachdrücklich auf die vom Rechnungshof immer wieder geforderten Strukturreformen, die auch im Bundesrechnungsabschluss des Jahres 2015 enthalten sind. Genannt werden die Bereiche Bildung, Pensionen, Gesundheit, Soziales, Forschung und Förderungen. Mit diesen Empfehlungen steht der Rechnungshof nicht allein da. Die Empfehlungen des Europäischen Rates, der Europäischen Kommission, des Fiskalrates und des IWF decken sich mit den Empfehlungen des Rechnungshofes.
Auf die viel diskutierten Ergebnisse der Abschlussprüfungen möchte ich auch noch kurz eingehen. Der Rechnungshof hat obligatorisch die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungen eines Jahres zu prüfen, man nennt das Belegprüfungen, zusätzlich macht er Funktionsprüfungen. Er prüft, ob die internen Kontrollsysteme in wesentlichen Bereichen der Haushaltsverrechnung passen. Wir haben in drei Bereichen Funktionsprüfungen gemacht.
Bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Belege stellten wir fest, dass in fast allen Untergliederungen des Bundes Mängel in der Haushaltsverrechnung auftraten. 49,8 Prozent der überprüften Belege wiesen einen formalen Mangel auf. Und wir machten das auf der Ebene der Untergliederungen sichtbar und legten auch die Art der Beanstandung offen. Was ich hinzufügen will: Wir haben 1 449 Belege stichprobenmäßig geprüft. 49,8 Prozent beinhalteten formale Mängel, aber nur 60 der 1 449 Belege wiesen einen betraglichen Mangel auf. Die Ressorts wissen nun, wo die Probleme liegen, und können konkret an der Verbesserung arbeiten. Es geht um die Nichterfassung von Obligos, Nichteinhaltung von Zahlungszielen, Nichtvorhandensein der Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit, falsche Kontenzuordnung.
Die Mängel in der Budgetierung wurden bereits angesprochen. Verschiedene Ressorts haben eben den Grundsatz der getreuen Darstellung der finanziellen Lage des Bundes bei der Budgetierung nicht entsprechend eingehalten. Das betraf das Thema der Politikerbezüge in einigen Bereichen, wo das nicht ausreichend budgetiert wurde, Leistungen im Zusammenhang mit der Besoldung der Landeslehrer und Auszahlungen für die Besoldung im Wissenschaftsbereich und Mietenbereich. Vor dem Hintergrund, dass nun die Budgeterstellung für das Jahr 2017 auf Hochtouren läuft, können und sollen gerade diese Feststellungen von Ihnen genützt werden.
Abschließend darf ich vielleicht noch auf die Analyse des Budgetdienstes zur Rolle des Rechnungshofes im Zusammenhang mit der Erstellung des Bundesrechnungsabschlusses eingehen. Ich bedanke mich beim Budgetdienst für die fundierte Analyse. Ich weiß, dass vielen Abgeordneten des Hohen Hauses das Thema der Rollen und der Verantwortlichkeiten zwischen dem Finanzministerium und Rechnungshof beim Bundesrechnungsabschluss wichtig ist. Ich will aber festhalten, dass der Rechnungshof verfassungsrechtlich dazu verpflichtet ist, den Bundesrechnungsabschluss zu verfassen. Bei den Prüfungen der Abschlussrechnungen wendet er internationale Standards an, die auch im BHG entsprechend vorgeschrieben sind.
Eine klare Rollenverteilung zwischen Erstellung und Prüfung des Rechnungsabschlusses ist aber auch aus der Sicht des Rechnungshofes förderlich. Diesbezüglich gibt es Raum für eine Diskussion darüber, in welcher Form diese österreichische Lösung bei der Erstellung des Bundesrechnungsabschlusses, die ja historisch gewachsen ist, weiterentwickelt werden soll und kann. Die Entscheidung dazu liegt bei Ihnen als Verfassungsgesetzgeber. Der Rechnungshof ist offen für jede Weiterentwicklung, die der Sache dient.
Hohes Haus! Ich bin davon überzeugt und strebe an, dass auch unter meiner Amtsführung ein gutes Klima der Zusammenarbeit zwischen dem Nationalrat und dem Rech-
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