Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 41

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Analyse und erfreulicherweise zumindest bei der Hälfte der Schlussfolgerungen und Emp­fehlungen gegeben hat.

Somit komme ich gleich dazu, welchen Nutzen solche Untersuchungen haben. Das wird nämlich völlig unterschätzt. Auch der frühere, in der Öffentlichkeit mehr oder weni­ger ungeliebte, geradezu drangsalierte Banken-Untersuchungsausschuss hat zu we­sentlichen Gesetzesänderungen hier im Haus geführt, aber auch zu einer gewissen Kul­turänderung; für die Hypo leider zu spät, weil – und ich muss das sagen – der Haupt­schaden nun einmal bis 2007/2008 angefallen ist, daran kommt man in der Befundung nicht vorbei.

Dieser Nutzen besteht eben – um jetzt einmal diese vier, fünf wichtigen Gründe zu­sammenzufassen – in den Möglichkeiten, zumindest radikale Änderungen vorzunehmen, einerseits auf gesetzlicher Ebene, andererseits auch auf exekutiver Ebene und auf der klassischen Aufsichtsebene, ohne dass gleich immer ein Gesetz geändert werden muss. Wir werden es hören.

Ein anderer Nutzen besteht natürlich darin, dass solche Untersuchungsausschüsse ei­ne gewisse Generalprävention entwickeln. Auch wenn jetzt manche vielleicht nicht al­les in dem Ausschuss entdeckt haben, was sie erwartet haben, so ist umgekehrt klar, dass niemand, fast niemand gerne dorthin kommt, nicht einmal als Auskunftsperson, dass niemand gerne weiß, dass Akten studiert werden, wo vielleicht drinsteht, was wirk­lich passiert ist. Wir haben leider nicht alle bekommen – aber das ist ein anderes The­ma, das lasse ich heute weg –, aber es waren genügend da, um einen sehr strengen Befund zu erarbeiten. Das mag aber niemand und hat somit eine generalpräventive Wirkung. Stellen Sie sich vor, wir hätten diesen Skandal und keinen Untersuchungsaus­schuss eingesetzt! – Also allein die Tatsache, dass es ihn gibt, hat schon diese Gene­ralprävention mitbefeuert.

Ebenso wichtig sind die anderen aufklärenden Berichte wie etwa der Rechnungshofbe­richt, der jetzt unter einem mitverhandelt wird. Frau Präsidentin Kraker ist da – ich gra­tuliere Ihnen zu der Arbeit! Wir haben den Rechnungshof beauftragt, und die Zusam­menarbeit war perfekt. Das war eine Beauftragung dieses Hauses, in meinem Namen vorgebracht.

Auch mit dem Bericht der Kommission von Frau Dr. Griss stimmen wir über weite Strecken überein – das werden wir herausarbeiten; wir stimmen nicht überall überein –, aber selbst wenn es nicht so wäre, muss ich Respekt zollen. Ich stehe nicht an, mich dafür zu entschuldigen, dass ich im Vorfeld die Kommissionsarbeit von Frau Dr. Griss falsch eingeschätzt habe. Das muss möglich sein. Ich halte das für sinnvoll und stimme über weite Strecken damit überein. Wir haben allerdings eine ganz andere Arbeitsme­thode angewandt. Das ist im Übrigen auch von Vorteil, denn bei uns sind die Zeugen­aussagen und auch alle Belege nachlesbar; nachgewiesen allein in unserem Bericht, den ich mitgebracht habe, in circa tausend Fußnoten, glaube ich. Da ist nichts holla­drio, nur lustige Parteipolitik, nein, das war echte Untersuchung. Das darf man jeden­falls für die meisten Fraktionen behaupten; ich tue das für die unsrige natürlich nach bestem Wissen und Gewissen. (Beifall bei den Grünen.)

Der nächste Nutzen dieser Untersuchungen – und da wird es jetzt schon happiger und noch interessanter – hat sich darauf bezogen, dass die Justiz endlich Beine bekommen hat. Was war denn bis 2011, 2012, obwohl der Skandal schon jahrelang überall herum­gehangen ist? – Es ist fast nichts passiert, nichts! Im Gegenteil! Erinnern wir uns – wenngleich das jetzt auch nicht der Hauptschaden ist –: Man hat das korrupte System natürlich gesehen, in Kärnten in dem Fall, als man noch bei diesen diversen Hypo-Ver­kaufskarussellen mitgeschnitten hat, für illegale Parteienfinanzierung. Das ist jetzt nicht grundsätzlich Thema, aber was hat denn die Justiz trotz des klaren Vorbringens und


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