Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 57

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12.08.43

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Herr Präsident! Frau Präsidentin! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren vor den Fernsehgeräten! (Der Redner stellt eine Tafel mit der Aufschrift: „20 Monate Hypo Untersuchungsausschuss. Was ist das Ergebnis? Was sind die Konsequenzen?“ auf das Rednerpult. – Abg. Krainer: Taferl sollte man auch lesen können!) Nach zwanzig Monaten Untersuchungsausschuss erwarten sich die Menschen in diesem Land, glaube ich, Antworten und keine gegenseitigen Schuld­zuweisungen. Die zumindest mir gegenüber meist gestellten Fragen sind: Was ist das Ergebnis? Und welche Konsequenzen ziehen wir daraus?

Aber bevor ich zu diesem Thema komme, möchte ich mich auch noch einmal im Na­men meiner Fraktion ausdrücklich bei der Vorsitzenden, Präsidentin Doris Bures – auch bei den Herren Vorsitzenden, die sie ja zeitweise vertreten haben –, bedanken. Sie hat die Vorsitzführung im Untersuchungsausschuss wirklich vorzüglich übernommen, war teilweise primär von ihrem eigenen Fraktionsvorsitzenden sichtlich genervt und hat das Ganze trotzdem mit gewogener Hand geführt. Dafür sage ich wirklich ein herzliches Dan­ke. (Beifall bei der FPÖ.)

Das gilt natürlich auch der Parlamentsdirektion, dem Verfahrensrichter und dem Ver­fahrensanwalt. Wir haben Sie zwar auch kritisiert und infrage gestellt, aber mit Ihrer gestrigen Aussage in der „ZIB 2“ haben Sie einen interessanten Aspekt hineingebracht, als Sie gesagt haben, dass dann, wenn man die Funktion des Verfahrensrichters in ei­ner gewissen Weise ändert, auch die Befragung in diesen Befragungsrunden verbes­sert wird. Das ist natürlich ein anderer Blickwinkel, und dann kann man auch wieder darüber diskutieren, ob ein Verfahrensrichter Sinn macht. Es geht um Aufklärung, es geht um demokratiepolitische Aufgaben, die dieses Haus und die Abgeordneten zu er­füllen haben. Die müssen bestmöglich erfüllt werden; und wenn ein Verfahrensrichter dazu beitragen kann, dann soll es so sein.

Auch die Verfahrensordnung an sich wird von uns sehr positiv gesehen. Es ist demo­kratiepolitisch sehr wichtig, dass die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses mitt­lerweile ein Minderheitsrecht ist. Ich glaube, darauf sollten wir in diesem Haus stolz sein, dass in Zukunft Aufklärung nicht verhindert werden kann, wie es ja hier im Vorfeld 20 Mal durch die Regierungsparteien passiert ist. Daran muss man ja auch noch ein­mal erinnern, dass wir uns immer für die Einsetzung dieses Untersuchungsausschus­ses eingesetzt haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Auch die Weiterleitung des Berichtes hierher ins Hohe Haus hat zu Diskussionen ge­führt, aber wir sehen das auch positiv, dass wir sagen, dass wir zwar inhaltlich nicht mit allem einverstanden sind, was der Herr Verfahrensrichter und die Frau Präsidentin da vorgelegt haben, aber wir werden natürlich diesen Bericht mit unseren Anhängen auch im Sinne der neuen Verfahrensordnung mittragen und zur Kenntnis nehmen.

Aber jetzt vielleicht einmal zu den Ursachen und zu den Konsequenzen: Wir haben ein­fach versucht, Fakten, die durch Unterlagen belegbar sind, aufzunehmen und unseren Be­richt eben auf Basis von Aussagen von Auskunftspersonen zusammenzustellen. (Der Redner stellt eine Tafel mit der Überschrift „Grundlagen für die Landeshaftungen – ein­stimmiger Beschluss im Ktn. Landtag 1990 und 2004“ und einer Grafik auf das Red­nerpult.)

Und wenn ich mir jetzt das erste Faktum, nämlich die viel zitierten Landeshaftungen, herausnehme: Jetzt können wir über Haftungen gerne diskutieren, und wir werden sie auch diskutieren und tun es auch schon lange. Wir alle übernehmen Haftungen, wir in unserer Gemeinde übernehmen Haftungen, die über das Jahresbudget unserer Ge­meinde hinausgehen. Jetzt muss man nur immer dagegensetzen: Was ist der Wert, für den ich die Haftung übernehme? Welches Risiko habe ich, wenn ich diese Haftung über­nehme? Wie hoch soll diese Haftung maximal sein?

 


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