Der Unterschied zwischen beiden ist aber folgender: Es ist nicht so, dass in CETA – bei TTIP wissen wir es noch nicht – drinnen stehen würde, dass man irgendetwas als Staat nicht machen darf. Deshalb ist es auch relativ herzig, putzig, dass da immer das Right to regulate so hoch gehalten wird. Sie haben davon jetzt ohnehin ein bisschen Abstand genommen, weil Sie die Selbstverständlichkeit erkannt haben.
Der Unterschied liegt aber ganz woanders. Alle wissen – Sie hier, andere Parlamente haben das schon erlebt oder auch Gemeinderäte, die trifft es vor allem auch, Landtage oder Exekutiven –, dass sie, wenn sie irgendwelche Verordnungen erlassen, die öffentliche Hand ihrerseits einer Klage aussetzen und die Schadenersatzansprüche aus diesen Verfahren um ein Vielfaches höher sind als in normalen Justizverfahren, zum Beispiel nach dem österreichischen Recht. Das ist ein Problem. Wenn die bei uns zum Verfassungsgerichtshof gehen würden, hätten die wesentlich weniger Chancen, als wenn sie zu diesen Schiedsgerichten gehen. Das ist die implementierte Schieflage, die Sie nicht wegbekommen, und das ist das Problem. (Beifall bei den Grünen.)
Da muss man halt zwei Schritte vorausdenken, und deshalb lasse ich es aber auch nicht mehr zu – deshalb habe ich das jetzt so eingeleitet –, dass wir uns dauernd vorhalten lassen müssen, dass jene, die diese Aspekte auch sehen und das ein bisschen differenzierter betrachten, auf einmal die Deppen sind, die nichts von Handel und Wirtschaft verstehen. Damit könnt ihr jetzt wirklich aufhören, das ist echt ärgerlich. Schluss damit!
Jetzt kommen wir einmal zu dieser Geschichte, was jetzt mit CETA in concreto ist und was der Herr Kanzler will, was man ja – das Wollen – loben kann. Öffentliche Ausschreibungen, Dienstleistungen lasse ich jetzt weg, da ist in CETA die Gefahr nicht so groß wie bei den Schiedsgerichten und beim Durchbrechen des Vorsorgeprinzips, es ist aber auch in Schieflage. Ich habe nur nicht die Zeit dazu. Ob da der Beipacktext so viel bringt, wie der Vorvorredner behauptet hat, wage ich nach wie vor zu bezweifeln, so wie viele Experten.
Kommen wir zum Vorsorgeprinzip, das wird nirgends erwähnt. Ich habe jetzt schon ein paarmal vorgehalten, dass in Artikel 25 Abs. 2 Z 2 lit. b – ich kann es ja schon auswendig – ausdrücklich das Vorsorgeprinzip durchbrochen wird. Da wird nichts eingewandt, es wird immer nur behauptet, das Vorsorgeprinzip steht im EU-Primärrecht ohnehin drin. Es hilft nur nichts, wenn die Detailbestimmungen das Sekundärrecht betreffen. Das steht aber im Vertrag, dort steht nämlich ausdrücklich der wissenschaftsbasierte Ansatz. Das klingt alles so harmlos, schon wieder, aber Kenner wissen, das ist die aufgelegte Beweislastumkehr.
Kollege Pirklhuber wird das vielleicht noch erläutern, ebenso wie er einen entsprechenden Entschließungsantrag einbringt, der unsere Vorhaben hier auch noch auf den Punkt bringt. Es sei nur so viel gesagt: Ich höre da nie eine Erwiderung, also frage ich mich wirklich schön langsam, wer da die Nicht-Experten sind. (Beifall bei den Grünen.)
Diesen Punkt richte ich auch an die Journalisten, weil neuerdings der Spin hineingeht, die, die gegen CETA sind, haben ökonomisch nicht alles beieinander. Ich bezweifle das, und ich weise das mittlerweile auch entschieden zurück. Ich habe eher das Gefühl, dass die, die das wiederum behaupten, den Vertrag auch nicht gelesen haben – wir schon, im Übrigen schon vor zwei Jahren.
Bei den Schiedsgerichten ist etwas verbessert worden, das bleibt ja noch. Mir ist jetzt wichtig, was Kanzler Kern erreichen will und wie er das kann. Mit dem Beipacktext geht es nicht, denn das ist im Vertrag alles eindeutig geregelt, picobello, völlig klar. Da kann man nichts uminterpretieren. Wenn diese Schiedssysteme existieren, werden sie sich an den Vertrag halten, da gibt es auch nicht viel zu interpretieren. Überall dort, wo Interpretationsspielraum wäre, könnte es ja noch etwas bringen, aber das ist das Wenigste. Das müssen wir hier diagnostizieren.
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