Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 176

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

einen Selbstbehalt von 360 € für zwölf Monate, 180 € für sechs Monate beziehungs­weise 90 € für drei Monate bezahlen. Voraussetzung für den Erhalt soll die Inskription an einer österreichischen Hochschule sein. Um Missbrauch zu verhindern, muss ab dem dritten Semester eine bestimmte Studienleistung nachgewiesen werden.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass im 2013 erstellten Regierungsprogramm der aktuellen Bundesregierung die Schaffung eines Studententickets vorgesehen ist. Die Junge ÖVP Niederösterreich hat auf ihrer Seite 2014 veröffentlicht – ich zitiere –: „Stu­dententicket kommt! (…) Die Junge ÖVP hat sich bei den Verhandlungen mit ihrer For­derung durchgesetzt und keine leeren Wahlversprechen gemacht“.

Das ist eine Ansage. Geschehen ist bis jetzt nichts, im Gegenteil: In den beiliegenden Stellungnahmen, die wir im Ausschuss erhalten haben, wird erklärt, dass die jeweiligen Ministerien nicht zuständig dafür sind.

Ich persönlich bin erfreut, dass dieses Anliegen vom Petitionsausschuss dem Verkehrs­ausschuss zugewiesen worden ist, und wir sind jetzt neugierig, wie sich die ÖVP und die SPÖ gegenüber diesem Anliegen verhalten.

Ich wünsche dieser Bürgerinitiative, dass dieses Anliegen endlich umgesetzt wird. Jah­relang wird das von der Bevölkerung gefordert, durch Petitionen und Bürgerinitiativen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass es gelingen wird, denn wenn man will, ist es mög­lich. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

19.05


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte.

 


19.05.39

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Ich darf mich heute der Petition widmen, die sich mit der Entkriminalisierung des assistierten Suizids beschäf­tigt. Es wird dabei einerseits diese Entkriminalisierung gefordert, andererseits geht es darum, dass man Verbesserungen im hospiz- und palliativmedizinischen Bereich trifft.

Zum ersten Bereich, Entkriminalisierung des assistierten Suizids: Wir haben das in der Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ von 2014 bis 2015 intensiv disku­tiert. Wir konnten dabei feststellen, dass bis zu diesem Zeitpunkt in Österreich noch niemand wegen des Delikts assistierter Suizid oder des Delikts Tötung auf Verlangen verurteilt worden ist. Mir ist auch nicht bekannt, dass in der Zwischenzeit jemand ver­urteilt worden wäre. (Ruf bei den NEOS: Heißt das, es ist legal?) Wenn das der Fall ge­wesen wäre, wäre das wahrscheinlich durch die Medien gegangen, dann wäre uns das aufgefallen. Ich glaube daher, sagen zu können, dass es dabei sicherlich nicht um eine Entkriminalisierung geht, weil bisher noch niemand kriminalisiert wurde.

Was die Strafrechtsbestimmung als solche oder den Vergleich zu anderen Ländern, auf die sich die Petition auch beruft, betrifft, möchte ich sagen, dass es, glaube ich, über 190 Länder weltweit sind, in denen es selbstverständlich ist, dass jede Tötung auf Ver­langen oder ein assistierter Suizid strafbar sind. Es gibt ganz wenige Länder, wo dem nicht so ist. Zwei Länder davon möchte ich hervorheben, das sind Belgien und die Nie­derlande. (Ruf bei den NEOS: Schweiz!) – Ganz richtig, Herr Kollege, auch die Schweiz.

In Belgien gab es jetzt einen ganz aktuellen Fall, nämlich dass es erstmals Sterbehilfe für einen Minderjährigen gegeben hat. Das hat einen enormen Proteststurm ausgelöst, zum Beispiel hat der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz dazu gemeint: „Die Tötung auf Verlangen von Kindern hat nichts mit würdigem Sterben zu tun.“

Man sieht sozusagen, wo das auch hinführen kann. In Holland und Belgien wurde die Sterbehilfe in den vergangenen Jahren massiv ausgebaut. In Holland sind die Zahlen von 2007, als es 2 123 Fälle im Jahr gab, bis 2014 auf 5 306 Fälle gestiegen. Das be­deutet, in Holland begehen täglich 14 Personen mit fremder Hilfe Suizid.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite