Abkommen machen eine gefährliche Parallelstruktur auf, indem sie die menschenrechtlichen Mindeststandards umgehen und de-facto Abschiebungen auch in solche Staaten erleichtern.
Die Lage im Irak spitzt sich nun dramatisch zu: Eine Offensive auf Mossul soll laut Medienberichten in naher Zukunft beginnen, die zweitgrößte irakische Stadt, die sich seit mehr als zwei Jahren unter der Kontrolle von IS befindet. Was das für die Bevölkerung vor Ort bedeutet, kann sich jeder ausmalen: Hundertausende Menschen wären, wenn sie es nicht schon bereits sind, auf der Flucht, haben kein Dach über dem Kopf und haben kein Wasser und Lebensmittel.
Vor diesem Hintergrund, und im Lichte der restriktiven Abschottungspolitik der EU müssen die Entwicklungen in Menschenrechtsfragen - gerade in Koppelung mit wirtschaftlichen und politischen Rahmenabkommen - hinterfragt werden. Es besteht die Gefahr, dass die Migrationsklausel der EU-Partnerschafts- und Kooperationsabkommens dazu missbraucht wird, Drittstaaten in Rückübernahmeabkommen zu pressen, die aufgrund der derzeitigen Schieflage im EU-Asylsystem in menschenrechtlich bedenklichen Rückschiebungen münden. Das muss unter allen Umständen verhindert werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres, werden aufgefordert, sich auf EU-Ebene mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einzusetzen,
1) dass eine gemeinsame, zwischen den Mitgliedsstaaten akkordierte, langfristig angelegte EU-Migrationspolitik statt einzelstaatlicher, sich widersprechender Fleckerlteppichpolitik durchgesetzt wird
2) dass eine auf Grund- und Menschenrechten basierende Flüchtlingspolitik mit einheitlichen Standards in der EU durchgesetzt wird
3) dass unter dem Titel "Migrationspartnerschaft" eine im Interesse beider Seiten stehende, echte Partnerschaft angestrebt wird statt einseitiger Rückübernahmeverpflichtung für ärmere Länder, während das Versprechen von legalen Migrationsmöglichkeiten ein Lippenbekenntnis bleibt
4) dass bei allen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU, ihren Mitgliedstaaten und Drittstaaten, die sich in bürgerkriegsähnlichen oder menschenrechtlich kritischen Lagen befinden, die Migrationsklausel nicht angewendet wird
5) dass die Migrationsklausel in Artikel 105 des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der EU, ihren Mitgliedstaaten und der Republik Irak nicht in Geltung kommt, solange sich die dramatische Lage im Land nicht stabilisiert hat
6) dass - solange die Migrationsklausel Teil eines Partnerschafts- und Kooperationsabkommens ist - die Umsetzung der Migrationsklausel hinsichtlich der Einhaltung aller menschenrechtlicher Standards in regelmäßigen Abständen von einem unabhängigen Gremium eigens überprüft wird. Sollte das Gremium eine Verletzung von Menschenrechtsstandards bei der Durchführung von Rückführungen feststellen, wird sich die österreichische Bundesregierung mit aller Kraft dafür einsetzen, die Migrationsklausel mit sofortiger Wirkung außer Kraft zu setzen
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