Begründung
Im Dezember 2015 hat sich die Staatengemeinschaft in dem völkerrechtlich verbindlichen Weltklimaabkommen von Paris zu einer Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius und nach Möglichkeit auf 1,5 Grad verpflichtet. Dafür sollen die globalen Treibhausgasemissionen in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts Netto-Null betragen. Für Industriestaaten bedeutet dies eine vollständige Dekarbonisierung aller Sektoren bis spätestens 2050.
Am 4. November 2016 tritt das Abkommen in Kraft. In Österreich gilt es nun durch die Schaffung entsprechender gesetzlicher Rahmenbedingungen den Klimavertrag umzusetzen. Je früher der Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieressourcen eingeleitet wird, desto kosteneffizienter wird diese Umstellung von statten gehen und desto größer sind die wettbewerblichen Vorteile österreichischer Wirtschaftstreibenden und der Industrie. Die heutigen Weichenstellungen in Bezug auf die Entwicklung des Energie- und Mobilitätssystems sind wesentlich für den Trend der Emissionen bis 2030 und 2050. Daher ist es von höchster Wichtigkeit, dass schnellstmöglich Maßnahmen mit langfristiger Ausrichtung und tiefgreifender Wirkung zur Umsetzung eingeleitet werden.
In Österreich sind in der Vergangenheit die Weichenstellungen auf diese Energiewende nur unzureichend vorgenommen worden. So liegen die Treibhausgasemissionen hier immer noch über dem Stand von 1990, während sie in der Europäischen Union bereits um minus 24% gefallen sind. (Europäische Umweltagentur (EEA), Nowcast THG-Emissionen, 2016). Seit Beschluss des Pariser Klimaabkommens im Dezember 2015 ist durch die Bundesregierung keine einzige Klimaschutzmaßnahme gesetzt worden. Die CO2-Emissionen stiegen in einem Jahr um 3,2%. (EEA 2016)
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, unter Koordinierung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft umgehend ein Bündel von wirksamen und treffsicheren kurz- und langfristigen Klimaschutzmaßnahmen verbindlich zu verankern und sofort mit der Umsetzung zu beginnen.
Diese Klimaschutzoffensive zur Umsetzung des Klimavertrags von Paris muss die folgenden Elemente umfassen:
Ökologische Steuerreform umsetzen:
Fossile Energie aus Kohle, Öl und Gas sowie andere umweltbelastende Stoffe (CO2-Emissionen) bzw. Tätigkeiten (Straßenverkehr) werden durch Schadstoffsteuern verteuert. Abgaben auf Arbeitseinkommen für private Haushalte und die Lohnnebenkosten für Unternehmen werden im Gegenzug gesenkt. Dies belebt die Wirtschaft und nutzt dem Klima.
Novellierung des Klimaschutzgesetzes:
Verankerung eines Dekarbonisierungsziels für das Jahr 2050 im Einklang mit dem Klimaabkommen von Paris
Verankerung eines im Einklang mit den EU 2030-Zielen linearen Zielpfads im Klimaschutzgesetz ab 2017
Verbindliche Aufteilung der angepassten Reduktionsziele auf Sektoren
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