Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 165

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Vor dem Hintergrund der Beschlüsse von Paris und dem Kommissionsvorschlag  für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung ver­bindlicher nationaler Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021-2030 ist es im Sinne einer kosteneffizienten und wirksamen Klima­schutz­politik angezeigt, das KSG um weitere Etappenziele alle fünf Jahre bis 2050 zu ergänzen, sowie das aktuelle 2020-Ziel schnellstmöglich an einen linearen Reduktions­pfad im Einklang mit dem Pariser Klimavertrag aber zumindest mit dem Kommis­sionsvorschlag betreffend 2030-THG Ziel anzupassen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, im Einklang mit dem Welt­klimavertrag von Paris, dem Kommissionsvorschlag für eine Verordnung des Euro­päischen Parlaments und des Rates zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahres­ziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021-2030 sowie mit einer kosteneffizienten und wirksamen Klimaschutzpolitik dem Nationalrat eine Novelle des Klimaschutzgesetzes (KSG) mit den folgenden Inhalten vorzulegen:

Festschreibung eines langfristigen Dekarbonisierungsziels bis spätestens 2050 im Einklang mit den Reduktionserfordernissen des Weltklimaabkommens von Paris für Industriestaaten gemäß aktuell besten wissenschaftlichen Erkenntnissen;

Festlegung von Emissionshöchstmengen für Fünfjahresperioden im Non-ETS-Sektor ab 2020 im Einklang mit den sich aus dem Weltklimaabkommen von Paris ergebenden Reduktionserfordernissen für Industriestaaten gemäß aktuell besten wissenschaft­lichen Erkenntnissen

Sofortige Korrektur der zulässigen Emissionshöchstmengen im Non-ETS Sektor bis 2020 im Einklang mit den Reduktionserfordernissen des Klimavertrags von Paris

jedoch mindestens in einem Maße, sodass das 2020-Ziel auf einen linearen Pfad zum 2030-Ziel gemäß Kommissionsvorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021-2030 zu liegen kommt;

Die Übertragung von Emissionsgutschriften aus einer allfälligen „Übererfüllung“ aus der Zielperiode bis 2020 in eine spätere Zielperiode soll ausgeschlossen sein.

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde

betreffend Klimavertrag von Paris umsetzen - Sofortmaßnahmen für Österreich

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Umweltausschusses über das Stenographische Protokoll der parlamentarischen Enquete zum Thema „Was kommt nach Paris? – Diskussion zur Umsetzung des Klimavertrags von Paris in Österreich“ (III-286 d.B.) (1274 d.B.)

 


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