Vor dem Hintergrund der Beschlüsse von Paris und dem Kommissionsvorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021-2030 ist es im Sinne einer kosteneffizienten und wirksamen Klimaschutzpolitik angezeigt, das KSG um weitere Etappenziele alle fünf Jahre bis 2050 zu ergänzen, sowie das aktuelle 2020-Ziel schnellstmöglich an einen linearen Reduktionspfad im Einklang mit dem Pariser Klimavertrag aber zumindest mit dem Kommissionsvorschlag betreffend 2030-THG Ziel anzupassen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, im Einklang mit dem Weltklimavertrag von Paris, dem Kommissionsvorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021-2030 sowie mit einer kosteneffizienten und wirksamen Klimaschutzpolitik dem Nationalrat eine Novelle des Klimaschutzgesetzes (KSG) mit den folgenden Inhalten vorzulegen:
Festschreibung eines langfristigen Dekarbonisierungsziels bis spätestens 2050 im Einklang mit den Reduktionserfordernissen des Weltklimaabkommens von Paris für Industriestaaten gemäß aktuell besten wissenschaftlichen Erkenntnissen;
Festlegung von Emissionshöchstmengen für Fünfjahresperioden im Non-ETS-Sektor ab 2020 im Einklang mit den sich aus dem Weltklimaabkommen von Paris ergebenden Reduktionserfordernissen für Industriestaaten gemäß aktuell besten wissenschaftlichen Erkenntnissen
Sofortige Korrektur der zulässigen Emissionshöchstmengen im Non-ETS Sektor bis 2020 im Einklang mit den Reduktionserfordernissen des Klimavertrags von Paris
jedoch mindestens in einem Maße, sodass das 2020-Ziel auf einen linearen Pfad zum 2030-Ziel gemäß Kommissionsvorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021-2030 zu liegen kommt;
Die Übertragung von Emissionsgutschriften aus einer allfälligen „Übererfüllung“ aus der Zielperiode bis 2020 in eine spätere Zielperiode soll ausgeschlossen sein.
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde
betreffend Klimavertrag von Paris umsetzen - Sofortmaßnahmen für Österreich
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Umweltausschusses über das Stenographische Protokoll der parlamentarischen Enquete zum Thema „Was kommt nach Paris? – Diskussion zur Umsetzung des Klimavertrags von Paris in Österreich“ (III-286 d.B.) (1274 d.B.)
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