Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 164

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Das klare Ergebnis dieser Enquete war: Dieses Haus muss handeln. Also handeln wir! – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

18.16


Präsident Karlheinz Kopf: Alle vier von Frau Abgeordneter Brunner eingebrachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Die vier Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde

betreffend Klimavertrag von Paris umsetzen - Klimaschutzgesetz novellieren

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Umweltausschusses über das Stenographische Protokoll der parlamentarischen Enquete zum Thema „Was kommt nach Paris? – Diskussion zur Umsetzung des Klimavertrags von Paris in Österreich“ (III-286 d.B.) (1274 d.B.)

Begründung

Im völkerrechtlich verbindlichen Weltklimaabkommen von Paris hat sich die Staaten-gemeinschaft zu einer Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius und Anstrengungen, um eine Begrenzung auf 1,5 Grad zu erreichen, ver­pflichtet. Dafür sieht das Abkommen von Paris vor, dass die globalen Treibhaus­gasemissionen in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts Netto-Null betragen. Für Industriestaaten bedeutet dies eine vollständige Dekarbonisierung aller Sektoren bis spätestens zum Jahr 2050. („Paris Agreement“, UNFCCC, Decision-/CP.21, 12.12.2016). Der Weltklimavertrag tritt am 4. November 2016 in Kraft.

Den Klimavertrag gilt es nun in Österreich umzusetzen. Die Implementierung des Klimaabkommens von Paris verlangt von Industriestaaten wie Österreich, den Netto-Ausstoß jeglicher Treibhausgase (THG) bis zum Jahr 2050 auf Null zu reduzieren. Wir wissen: Je früher der Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieressourcen eingeleitet wird, desto kosteneffizienter wird diese Umstellung von statten gehen und desto größer sind die wettbewerblichen Vorteile für Wirtschaftstreibende und Industrie. Dabei ist außerdem zu beachten, dass die heutigen Weichenstellungen in Bezug auf die Entwicklung des Energie- und Mobilitätssystems („lock-in Effekt“) wesentlich für den Trend der Emissionen bis 2030 und 2050 sind. Eile ist also geboten.

Das Bundesklimaschutzgesetz (KSG) schreibt in seiner aktuellen Fassung für die Sektoren außerhalb des Emissionshandels eine lediglich maßvolle Reduktion von insgesamt 3,83 Mio. t CO2-Äquivalent für den Zeitraum 2013 bis 2020 vor (KSG Maßnahmenprogramm des Bundes und der Länder, Mai 2015). Bereits bis zum Jahr 2030 wird gemäß Kommissionsvorschlag zur Aufteilung der EU-Klimaziele auf die einzelnen Mitgliedsstaaten jedoch eine Reduktionsleistung von 36 Prozent durch Österreich zu erbringen sein. Dabei ist zu bedenken, dass die 2030-Ziele der EU noch nicht einmal mit dem Pariser Klimavertrag in Einklang sind, sondern zu dessen Erfüllung noch erheblich angehoben werden müssen.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht verständlich, warum in Österreich bis zum Jahr 2020 lediglich wenig mehr, als eine Stabilisierung der THG-Emissionen im „Effort-Sharing“-Bereich angestrebt wird. Eine kontinuierliche und stetige Senkung der Treibhausgasemissionen über einen längeren Zeitraum ist einem abrupten und notgedrungen steilen Reduktionspfad in jeder Hinsicht vorzuziehen.

 


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