Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 169

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Zu den prominenten Fehlanreizen im Sinne der klimapolitischen Herausforderungen gehören die Energieabgabenvergütung, die Steuerbefreiung auf fossile Stromerzeu­gung, die steuerliche Begünstigung von Dieselkraftstoff, die ökologisch-klimapolitisch (und darüber hinaus auch verteilungspolitisch) dringend reformbedürftige Ausge­staltung der Pendlerpauschale sowie die steuerlichen Begünstigungen für Dienstwagen und gewerblich genutzte KFZ.

Diese Fehlanreize führen nicht nur zu erheblichen Mindereinnahmen im Budget, son­dern hemmen Anreize für energieeffizientes Handeln von Unternehmen und Einzel­personen. Über zeitliche Kaskadeneffekte werden zudem unnötig klimabelastende Strukturen auch weit in die Zukunft festgeschrieben – so fallen aufgrund der steuer­lichen Bedingungen Dienstwagen mit Privatnutzung gern eine Klasse größer und leistungs- wie verbrauchsstärker als bei Privatkauf aus und landen nach einigen Jahren in der Gebrauchtwagenflotte, die dadurch ebenso in diesem Sinn verzerrt wird.

Entsprechend ernüchternd sind die Zahlen zur Treibhausgasbilanz. Während CO2-Emissionen EU-weit seit 1990 um 24,4 Prozent zurückgegangen sind, liegen sie in Österreich immer noch knapp über dem Stand von 1990. (Europäische Umweltagentur, GHG-Emissions in the European Union, Trends and Projections, 2016)

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert,

in Umsetzung des Klimavertrags von Paris,

zur kosteneffizienten Erreichung unionsrechtlich verbindlicher Ziele im Rahmen des EU-2030 Klima- und Energiepakets,

in Antizipation eines unionsrechtlich verbindlichen Treibhausgas-Minderungsziels für Österreich in den Sektoren außerhalb des Emissionshandels von minus 36 Prozent bis 2030,

zur kosteneffizienten Erreichung des vom damaligen Bundeskanzler Werner Faymann im Rahmen der UN-Klimakonferenz angekündigten Ökostrom-Ausbauziels von 100 Pro­zent bis 2030,

im Sinne einer Lenkungswirkung in Richtung energie- und emissionseffizienter Ge­staltung der Sektoren Verkehr, Industrie und Energieaufbringung

die pauschale Besteuerung und damit steuerliche Besserstellung privat genutzter, fossil betriebener Dienstwagen schnellstmöglich vollständig zu beenden;

die im Ergebnis klimaschädlichen Begünstigungen für die Anschaffung bzw. den Betrieb von Kraftfahrzeugen im gewerblichen Bereich und für Dienstfahrten, wenn diese mit dem Kfz erfolgen, schnellstmöglich zu beseitigen,

die steuerliche Besserstellung von Diesel gegenüber Benzin aus verkehrs-, umwelt- und gesundheitspolitischen Gründen unverzüglich zu beenden und dem Nationalrat einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen,

die im Sinne einer Lenkungswirkung in Richtung energie- und emissionseffizienter Gestaltung des Sektors Verkehr ökologisch und verteilungspolitisch kontraproduktiven Komponenten der Pendlerförderung schnellstmöglich zu beseitigen,

 


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