Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 170

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im Sinne einer Lenkungswirkung in Richtung energie- und emissionseffizienter Pro­duktionsprozesse die Energieabgabenrückvergütung schrittweise bis zum Jahr 2020 zu beseitigen,

dem Nationalrat zum ehestmöglichen Zeitpunkt eine Novelle des Mineralölsteuer­gesetzes, des Kohleabgabegesetzes und des Erdgasabgabegesetzes zum Zweck der Abschaffung steuerlicher Vergünstigungen für die Erzeugung von Elektrizität auf Basis von Kohle, Mineralöl oder Erdgas in Herstellungsbetrieben vorzulegen.

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde

betreffend Kanzler-Versprechen umsetzen: 100 Prozent Ökostrom bis 2030

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Umweltausschusses über das Stenographische Protokoll der parlamentarischen Enquete zum Thema „Was kommt nach Paris? – Diskussion zur Umsetzung des Klimavertrags von Paris in Österreich“ (III-286 d.B.) (1274 d.B.)

Begründung

"Austria continues to maintain its ambitious target of increasing the share of renewable energy in electricity generation to 100% by the year 2030"

BK Faymann zum Klimaabkommen von Paris, 13.12.2015

In seiner Plenarrede vor der Vollversammlung der Vereinten Nationen anlässlich des Klimagipfels von Paris am 30.11.2015 hat Bundeskanzler Faymann für Österreich das Ziel einer zu Hundertprozent erneuerbaren Stromversorgung bis zum Jahr 2030 ausgegeben. Nach Beschluss des Weltklimavertrags bekräftigte er dieses Ziel noch­mals per Aussendung aus dem Bundeskanzleramt.

Das Klimaabkommen von Paris tritt am 4. November 2016 in Kraft.

Das neue Ausbauziel für Ökostrom gilt es nun – fast ein Jahr nach der Ankündigung vor den Vereinten Nationen und dem Beschluss des Weltklimavertrags – in die Umset­zung zu bringen. Dafür sind die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und Förderregime anzupassen und um die neue Zielgröße zu ergänzen. Im Lichte des kurzen Zeithorizonts bis 2030 ist es entscheidend, dass diese Anpassungen schnellstmöglich umgesetzt werden.

Die Grundlage für die Förderung von Ökostrom in Österreich bildet das Ökostrom­gesetz (ÖSG) und die dazugehörigen Verordnungen. Das Ökostromgesetz kann bereits jetzt die dynamische Entwicklung der erneuerbaren Energien in Österreich nicht mehr zu vollständiger Entfaltung bringen. Der Anteil am Erneuerbaren Strom am Gesamtstromverbrauch stagniert bzw. ist seit 2012 (nach einem kurzen Boom durch das ÖSG NEU) wieder gesunken - von 77 auf 73 Prozent (E-Control: Ökostrombericht 2016).

Eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen an die aktuellen Rahmenbedingungen des Strommarktes zur Erreichung des Ziels bis zum Jahr 2030 ist dringend notwendig. Flankierend zur Reform des Ökostromgesetzes wäre im Sinne der größtmöglichen Kosteneffizienz die Einführung einer CO2-Abgabe sinnvoll.

 


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