Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 192

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ganz einfach! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich habe es nicht erhoben – ganz einfach! Wo ist hier das Problem? (Beifall bei der FPÖ.)

Wir wollen eine gerechte Verteilung dieser Förderungen, wir wollen eine Reduktion, und wir wollen ein Mehr an Förderung für die kleinen landwirtschaftlichen Betriebe im Berggebiet und damit für diese das Überleben sichern. Dieser Vorschlag – und damit komme ich zum Abschluss – wird eingebracht, und wir wollen namentlich abstimmen.

Noch ein Wort zum Kollegen Schultes: Er hat als Lösungsvorschlag für die derzeitige Krise im Landwirtschaftsbereich die Einführung einer Bundeslandwirtschaftskammer gefordert. Das ist ja wohl die Krönung! Wir haben eine überbordende Verwaltung in der österreichischen Landwirtschaft. Wir haben immer mehr Menschen, die mit der Verwaltung der Landwirtschaft beschäftigt sind – in der AMA, im Ministerium, in den Landwirtschaftskammern –, und jetzt kommt der oberste Agrarvertreter daher und möchte eine Bundeslandwirtschaftskammer zur Stärkung der heimischen Landwirt­schaft einführen.

Dafür braucht es zum Glück eine Zweidrittelmehrheit. Wir Freiheitliche werden diesem Vorschlag nicht zustimmen, und ich ersuche auch die Grünen, diesem Vorschlag nicht zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)

19.26


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag wurde in den Grundzügen erläutert und zur Verteilung gebracht, ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Jannach und weiterer Abgeordneter

betreffend gerechte Verteilung der Agrarförderungen und deren Beschränkungen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Grünen Bericht 2016 der Bundesregierung (III-307/1280 d.B.), Tagesordnungspunkt 11, in der 148. Sitzung des Nationalrates in der XXV. GP am 13.10.2016.

Im Zuge der Beschlussfassung über die Novelle des Marktordnungsgesetzes wurde zukünftig unter anderem eine Obergrenze für Direktzahlungen in der Höhe von 150.000 € festgelegt. Trotzdem können landwirtschaftliche Gesellschaften und Stiftungen auch weiterhin mehr aus dem Titel „Betriebsprämienregelung“ erhalten, da sie sämtliche Lohnkosten und Sozialabgaben geltend machen können.

Nicht berücksichtigt bei den Obergrenzen werden Zahlungen aus der 2. GAP-Säule (Ländliche Entwicklung). Damit ist es für einige wenige landwirtschaftliche Gesell­schaften und Stiftungen wie schon seit vielen Jahren nun weiter bis zum Jahr 2020 möglich, hunderttausende Euro an Agrarfördermitteln zu lukrieren. Gerade diese weni­gen Institutionen sind durch die Fortführung des bisherigen Systems bis 2020 weiterhin massiv begünstigt.

Die Transparenzdatenbank zeigt hier die enormen Beträge, die an vielfach steuerlich begünstigte Gesellschaften und Stiftungen ausgezahlt werden.

Im Sinne einer transparenten und gerechten Verteilung der Agrarfördermittel gilt es, die Arbeitskraft vor allem auf den kleinen und mittleren Landwirtschaften entsprechend stärker zu unterstützen.

 


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