Handlung nach § 111 Abs. 1 StGB wird gemäß Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Klubobfrau Dr. Eva Glawischnig-Piesczek besteht. Daher wird einer behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Klubobfrau Dr. Eva Glawischnig-Piesczek nicht zugestimmt.“
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig so angenommen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Präsidentin Doris Bures: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1865/A(E) bis 1878/A(E) eingebracht worden sind.
*****
Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 21.12 Uhr – das ist sogleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 21.12 Uhr
|
Impressum: Parlamentsdirektion 1017 Wien |