Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 27

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den Zugang zur gewerblichen Tätigkeit, die Qualitätsstandards und die Ausübungs­vorschriften gewerblicher Tätigkeit. Die Gewerbeordnung hat eine wettbewerbsord­nende Funktion. Sie berücksichtigt auch die berechtigten Interessen der Anrai­ner/innen. Und sie bildet eine Schnittstelle im Zusammenspiel mit vielen anderen Gesetzesmaterien und deren Schutzzwecken – sei es beispielsweise der Umwelt­schutz, der Arbeitnehmerschutz, das Lebensmittelrecht, das Berufsausbildungsgesetz oder die Zugehörigkeit der Fachgruppen zu Kollektivverträgen.

Diese vielfältigen Interessen sind nicht immer leicht unter einen Hut zu bringen, denn die Interessenlagen erscheinen teilweise sehr gegensätzlich. Die Leitlinien haben aber durchaus positive Effekte und Aspekte (Abg. Kickl: Der Schieder schläft schon!), der Wettbewerb findet nämlich nicht nur über den Preis statt, sondern auch über die Qualität, und das ist ein wesentlicher Innovationsantrieb für die österreichischen Ge­werbetreibenden, der diesen ja auch international zu Erfolgen verhilft.

Am Anfang dieses Weges stehen oftmals die Ein-Personen-Unternehmen mit einer innovativen Idee. Das Berufsrecht der Gewerbeordnung sowie die Rahmenbedin­gungen bei der Genehmigung beispielsweise von Betriebsanlagen sollten daher so gestaltet sein, dass diesen innovativen Ideen rasch und unbürokratisch zum Durch­bruch verholfen wird.

Ich würde Sie aber auch ersuchen, die Gewerbeordnung nicht im luftleeren Raum zu betrachten, denn wir haben ein Start-up-Paket beschlossen, und in den kommenden Jahren sollen Tausende neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Es gibt auch ein Investitionspaket, mit dem wir einen weiteren Schritt gesetzt haben, um die Wirtschaft zu stimulieren, Investitionsanreize und Beschäftigung zu schaffen. Und genau darum sollte es gehen: um die Stärkung des Wachstums, darum, vorhandene Wachstums­bremsen zu lösen und positive Akzente zu stärken, damit Österreich wirtschaftlich erfolgreich bleibt und die Beschäftigung weiter steigt.

Lassen Sie mich aber noch kurz zu den Details der Novelle der Gewerbeordnung kommen! Ein Vorhabensbericht wurde ja, wie Sie wissen, bereits im Juli im Ministerrat beschlossen, und die Novelle ging am vergangenen Freitag in Begutachtung. Es kommt bei den reglementierten Gewerben zu einer Erweiterung der Nebenrechte von derzeit 7 Prozent auf 15 Prozent und bei freien Gewerben auf 30 Prozent; Fliesenleger können dadurch beispielsweise auch Arbeiten aus anderen Gewerben übernehmen, etwa Tischlerarbeiten, und umgekehrt. (Abg. Lugar: Unglaublich!)

Begrüßenswert ist aber, dass alle Gewerbeanmeldungen, ob reglementierte oder freie Gewerbe, in Hinkunft kostenlos beziehungsweise von Gebühren und Abgaben des Bundes befreit sein werden. Bei – wie zuletzt – rund 80 000 Anmeldungen im Jahr ersparen sich die Unternehmen daher über 10 Millionen €.

Die Novelle verankert außerdem das One-Stop-Shop-Prinzip nach dem Motto: ein Verfahren, ein Bescheid. – Genehmigungen hinsichtlich Bau, Naturschutz und Wasser sowie die gewerberechtliche Genehmigung sollen aus einer Hand erfolgen. Damit werden widersprüchliche Behördenauflagen vermieden, und die Verfahrensdauer zur Gründung eines Unternehmens wird verringert.

Das bisher nicht wirklich einfache vereinfachte Genehmigungsverfahren wird nun – vorausgesetzt, es erhält hier im Hohen Haus eine Zweidrittelmehrheit – endlich seinem Namen gerecht werden: Betriebsanlagen mit geringem Gefährdungspotenzial werden schneller genehmigt. Das geschieht künftig durch die Bezirkshauptmannschaften. Rund 6 000 vereinfachte Verfahren jährlich werden vereinfacht, damit kommt es für Eissalons, Imbissstuben, Kaffeehäuser sowie kleine Hotels zu deutlichen Erleichterun­gen.

 


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