Statistiken führen, wenn ein Installateur kommt und dann noch nebenbei eine kleine Tischlertätigkeit macht? Ich glaube auch nicht, dass die Kammer von sich aus offensiv dafür sprechen wird. Also wenn dann ein Gewerbetreibender nachfragt, was für Antworten bekommt er? Welchen Gewerbeschein soll er oder sie dann konkret abmelden? – Das ist alles andere als klar. Oder wird es eine Kampagne der Wirtschaftskammer geben: jetzt abmelden!? Das wäre nämlich eigentlich die logische Konsequenz dieser 30-Prozent-Regelung: Sie haben fünf Gewerbescheine, bitte zwei abmelden! – Bekommen die dann einen Brief der Wirtschaftskammer? (Abg. Matznetter: Wäre gescheit!) Oder wie wird das erfolgen? (Abg. Matznetter: Wäre aber gut!) – Das schaue ich mir einmal an!
Was auch ein Thema ist: Wir können nicht alles in der Gewerbeordnung regeln. Das ist aus unserer Sicht auch ein Thema. Gerade die Betriebsanlagengenehmigungen sollten wir extra regeln und nicht in die Gewerbeordnung hineinschreiben.
Auch das Thema Lehrlingsausbildung ist nicht nur eine Frage der Gewerbeordnung, wie es hier immer wieder dargestellt wird.
Und ja, wir akzeptieren und verstehen auch das Argument mit den Kollektivverträgen, aber schauen Sie sich die konkreten Fälle an: Wenn Sie sich an die Wirtschaftskammer wenden und sagen, Sie sind falsch eingestuft und nicht im richtigen Kollektivvertrag – Sie können es ja probieren –, dann wird die Wirtschaftskammer sagen: Wir machen jetzt nichts, da geht es um unser eigenes Wirtschaftskammermitglied, wenden Sie sich an das Arbeitsgericht! Also diese Frage, wo man eingeordnet wird, lässt sich so nicht lösen.
Wir Grüne haben da einen sehr pragmatischen Zugang, auch angesichts der Zahlen aus Deutschland. Man soll manche Fehler nicht wiederholen, das ist ganz klar, aber Fakt ist eben auch: In Deutschland sind 41 Gewerbe reguliert, und in Österreich sind es in Zukunft 81 – 41 zu 81, das ist das Doppelte. Es ist schon ein bisschen absurd, wenn in Österreich gerade Teilgewerbe wie Fahrradtechnik freigegeben werden sollen, die sogar in Deutschland noch reguliert sind. Da finden wir wesentlich bessere Beispiele.
Wir haben den Zugang, dass man nach sachlichen Kriterien vorgeht, im Gegensatz zu dem, was Herr Mitterlehner in der letzten Pressekonferenz gesagt hat: Das ist eine Glaubensfrage! – Das war auch eine Offenbarung: Das sei eine Glaubensfrage, eine Frage, wer was glaubt. – Na super! Super! Wir hätten aber gerne fachliche Kriterien und eine Liste. Wir haben sogar schon selbst eine Excel-Tabelle erstellt. Es wird einfach geschaut: Wo besteht Gefahr für Leib und Leben? Wo besteht Gefahr für die Umwelt? Wo geht es um Schutz von Eigentum? Logischerweise soll ein Immobilienmakler wissen, was ein Grundbuch ist; das wird ja niemand hinterfragen. Und dann entrümpeln wir gemeinsam diese Gewerbeordnung, und zwar nach diesen fachlichen Kriterien und nicht nach dem Kriterium, wer lauter schreit oder wer was glaubt, denn das kann es nicht sein. – Das wäre unser Ansatz, das einmal so durchzugehen.
Dabei fällt dann sicher auf, dass zum Beispiel so etwas wie Personenbetreuung, Altenpflege, 24-Stunden-Pflege wahrscheinlich strenger reguliert gehört, da es sich um Arbeit mit Menschen handelt, während man sich bei anderen Gewerben wie zum Beispiel Fremdenführer schon fragt, wo da Gefahr für Leib und Leben besteht. Man findet diesbezüglich noch genug andere Beispiele.
Wir glauben, dass wir sicher noch zwanzig Gewerbe finden werden, wenn wir sachliche Kriterien anlegen, und wir hoffen, dass dann im Begutachtungsverfahren eine konstruktive Debatte stattfindet. Wir sind nicht so wie Herr Lugar mit Trump: Hau drauf!, das tun wir nicht, sondern wir wollen uns der Gewerbeordnung einfach sachlich
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