Dann ging es darum, über den Sommer noch einmal deutlich zu machen: Wenn wir das schon den nationalen Parlamenten vorlegen, sollen nennenswerte und ernsthafte Teile tatsächlich dem österreichischen Parlament sowie den 27 anderen EU-Mitgliedsparlamenten zur Abstimmung vorgelegt werden. Das war wichtig, denn meiner Meinung nach wäre es ein großer Fehler gewesen, wenn wir dem Parlament leichtgewichtige Materien, die wahrscheinlich von geringer politischer Auswirkung gewesen wären, gegeben hätten und damit eigentlich eine Politik gewählt hätten, die man mit dem Motto: Schmecks!, beschreiben hätte können.
Das ist in der Folge geschehen, indem wir uns darauf geeinigt haben, dass die Handelsgerichte erst dann in Kraft treten können, wenn die nationale Ratifizierung, also die Beschlussfassung hier im Hohen Haus, geschehen ist. Das halte ich für einen ganz wesentlichen Fortschritt, denn die Probleme, die bei CETA vorhanden sind, entstehen ja durch die Rechtsetzung – die in den Verhandlungen zwischen Kommission und den kanadischen Regierungsmitgliedern beschlossen wird – und letztendlich auch durch die Exekution dieses Rechts in Form eines eigenen Gerichtshofes.
Ich sage noch einmal: Wegen der Zollsenkungen und der Marktzugänge ist das alles nicht problematisch, aber das wird sehr wohl problematisch, wenn es um unsere Stromversorgung, Wasserversorgung, Gasversorgung und so weiter geht, wo es plötzlich Interventionsinstrumente gibt, in Entscheidungen einzugreifen, die eigentlich Ihnen hier in diesem Hohen Haus vorbehalten sein sollten, im Sinne dessen, dass Sie vom österreichischen Volk für diese Aufgabe vorgesehen wurden. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
Wir haben dann eine weitere intensive Diskussion geführt und gesagt: Bei diesem Handelsabkommen geht es uns ja darum, dass wir nicht grundsätzlich sagen, wir wollen das alles gar nicht hören – das wäre nach fünf, sechs Jahren Verhandlungen absurd gewesen –, sondern wir haben gesagt, da gibt es Probleme, um die man sich kümmern muss: der Eingriff in die Daseinsvorsorge, der Umstand, dass die Regulierung und Normierung möglicherweise über die Köpfe des österreichischen Parlaments hinweg passieren kann, die Frage, wie wir mit dem Vorsorgeprinzip umgehen, die Frage, wie die Gerichtshöfe ausgestaltet werden.
Genau das war es im Übrigen auch, was bei der SPÖ-Mitgliederbefragung gemeinsam mit dem TTIP-Abkommen im Mittelpunkt gestanden ist. Da wurden fünf Fragen formuliert. Wenn Sie sich das genau anschauen, nachlesen: Wir können über die Sophistiziertheit dieser Fragen gerne diskutieren – guter Punkt, da haben wir auch etwas gelernt, das gebe ich zu –, aber am Ende sind von den Dingen, die wir dort gesagt haben, wesentliche Dinge durch die Maßnahme, die wir zusätzlich gesetzt haben, umgesetzt worden.
Erstens ist das in dem Sinne geschehen, dass die Ratifizierung der Gerichtshöfe erst hier im Hohen Haus folgen wird. Bis dahin gilt alles, was die Gerichtshöfe betrifft, noch nicht, und uns wird die Möglichkeit gegeben, die problematischen Punkte bei den Gerichtshöfen noch intensiv zu diskutieren. Das werden wir als Regierung tun. Da geht es um Transparenz, da geht es um das Statut, da geht es um die Remunerierung der Richter, um die Unabhängigkeit der Richter und ähnliche Punkte.
Wir haben weiters diese Zusatzerklärung mit Präzisierungen erreicht und diskutiert, die ja letztendlich auch die Basis für die wallonische Einigung gewesen ist, und wir haben uns darauf verständigt, dass die vorläufige Anwendung des Abkommens auch beendet werden können muss. In Folge der Entscheidung des Karlsruher Gerichtshofes in Deutschland haben wir uns auch darauf verständigt, dass wir gesagt haben, wir wollen die Entscheidungen betreffend weitere Normierung des Gemischten Ausschusses an
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