denke – ich glaube, da sind wir uns einig –, der Weisungsrat, der ja völlig unabhängig agiert und im Übrigen nicht im Justizministerium angesiedelt ist, sondern bei der Generalprokuratur, ist wirklich völlig unverdächtig, wenn es darum geht, dass er auf irgendwelche Veranlassungen gehandelt haben könnte. Das mit Sicherheit nicht. Sie werden sehen, wenn Sie das gesamte Bild haben, werden Sie diese Entscheidung sicher besser nachvollziehen können.
Natürlich ist mir klar, dass man nicht darauf warten kann, bis alle Antworten und schriftlichen Unterlagen da sind. Ich habe daher – und das möchte ich auch nicht unerwähnt lassen – mit der Kultusgemeinde und dem Mauthausen Komitee kurzfristig Gesprächstermine vereinbart. Diese werden schon in den nächsten Tagen erfolgen, da ich auch hier aufgrund der Daten und Fakten erklären will, was tatsächlich von wem auf welcher Grundlage entschieden wurde. Das ist auch gut und richtig so.
Tatsache ist aber – und jetzt komme ich gleich zur Überleitung, zum eigentlichen Thema, zu dem ich auch ein paar Bemerkungen machen wollte –, dass die Strafverfolgung im Bereich Wiederbetätigung/Verbotsgesetz in den letzten zwei Jahren deutlich intensiviert wurde. Es sind deutlich mehr Verfahren geworden. Das kann man sich im Detail genau ansehen. Man kann also schon sagen, dass die Kanonen der Staatsanwaltschaft sehr scharf eingestellt sind. Das ist auch gut so und wird auch so bleiben.
Wenn wir uns den Sicherheitsbericht insgesamt vor Augen führen, möchte ich schon sagen, dass es nichts zu dramatisieren, aber auch nichts zu beschönigen gibt. Es ist einiges enthalten, das schon erwähnt wurde, einiges an Fakten, die in meinem Bereich durchaus erfreulich sind. Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch sagen, dass ich mit dem Kollegen Sobotka vom Innenressort wirklich eine sehr intensive und konstruktive Zusammenarbeit pflege. Wir bilden eine sehr, sehr konstruktive Sicherheitsachse. Und wann immer es Probleme gibt, reagieren wir, glaube ich, gemeinsam und schnell, wie etwa im Vorjahr bei der notwendigen Verschärfung im Bereich des Suchtmittelgesetzes.
Aber lassen Sie mich noch kurz einige Punkte hervorheben: Wir haben insgesamt erstmals einen Trend in Richtung Verkürzung der Verfahrensdauer. Das freut mich ganz besonders. Ich weiß, wir sind noch nicht ganz am Ziel, aber erstmals steigt mehr oder weniger, was die Verfahrensdauer betrifft, die Zahl, die anzeigt, dass im Durchschnitt die Dauer der Verfahren eben nicht mehr steigt, sondern sinkt. Auch das ist gut so.
Wir haben auch einige durchaus erfreuliche Steigerungen, eine wirklich enorme Steigerung etwa bei der Konfiskation und beim Verfall, über 60 Prozent bei der Konfiskation und 38 Prozent beim Verfall, also bei der Beschlagnahme, vereinfacht gesagt, von deliktisch erlangten Vermögenswerten. Das ist sicherlich auch darauf zurückzuführen, dass wir sehr viel im Bereich der Staatsanwaltschaften getan haben, um die Ausbildung und auch die Strukturen so zu verbessern, dass die Staatsanwaltschaften auch die Chance haben, relativ rasch auf kontaminiertes Vermögen zuzugreifen.
Wir haben auch erfreuliche Zahlen bei den Diversionsverfahren, etwa eine Erfolgs-quote von 81 Prozent, grob gesagt. Auch das ist durchaus erfreulich.
Wir haben natürlich auch Bereiche, wo ich noch einmal sagen möchte: Da gibt es nichts zu dramatisieren, aber auch nichts zu beschönigen. Ja, wir hatten im Jahr 2015 den bisher höchsten Wert an verurteilten ausländischen Staatsangehörigen mit 40,2 Prozent. Das ist ein Höchstwert. Insgesamt ging die Zahl der Verurteilungen um 2,6 Prozent zurück, und dennoch ist bei den ausländischen Verurteilten eine Steigerung von 5,3 Prozent zu verzeichnen.
Es gibt keinen Grund, es zu dramatisieren, aber auch keinen Grund, es zu beschö-nigen. Man muss es nur sehen, und man muss auch sehen – und das wollte ich
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