Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 153

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bereits im Jahr 2012 eine Beschwerde bei der Bundeswettbewerbsbehörde einge­reicht. 2012! – Wir schreiben das Jahr 2016.

Wir, die Opposition, haben diese Initiative eingebracht. Diese Initiative wurde zweimal vertagt – ohne Grund vertagt! Was bedeutet das? – Das hätten wir schon längst und viel schneller machen können. Na gut, jetzt haben wir es gemacht, Gott sei Dank! Man muss aber schon einmal anerkennen, dass die Opposition darauf gedrängt hat, diese Sache auf den richtigen Weg zu bringen.

Dass die Bestpreisklausel natürlich ein Wettbewerbsnachteil für unsere Tourismus­betriebe war, ist klar. In Deutschland hat man die Bestpreisklausel bereits vor einem Jahr aufgehoben, so auch in Frankreich. Nur bei uns hat es halt eines ewigen Anlau­fens der Opposition gegen diese Wand bedurft, das in letzter Konsequenz jetzt Gott sei Dank zum Erfolg geführt hat – spät, aber doch, sage ich einmal. Wenn man aber ein bisschen früher auf die Opposition gehört hätte, wäre auch diese Sache schneller gegangen.

Es wurde heute auch gesagt, die Gewerbeordnung sei der große Wurf – das haben wir im Zuge der Aktuellen Stunde debattiert –: Seien wir froh, dass der Stein ins Rollen gebracht worden ist! Er rollt, aber er rollt bescheiden. Der große Wurf war das bei Gott nicht, das muss heute hier noch einmal festgehalten werden.

Noch etwas zur Bestpreisklausel: Das war ein massiver Wettbewerbsnachteil für unsere Hotel- und Tourismusbetriebe, weil das natürlich eine Knebelung war. Es ist klar, dass ein Tourismusbetrieb kurzfristig auf den Markt reagieren muss, er kann einer Buchungsplattform wie Booking.com nicht einfach garantieren, dass sie immer den besten Preis hat. Die Betriebe konnten also nicht kurzfristig auf die Märkte und auf die Markterfordernisse reagieren. Das war nicht möglich, und Gott sei Dank beschließen wir heute das Ende dieser Bestpreisklausel, was wir, die Opposition, schon längst hätten machen wollen. (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt noch eine kurze Anmerkung zur Gewerbeordnung, die auf den Weg gebracht wurde: Da ist wirklich noch viel zu tun. Ich nenne jetzt nur ein Beispiel, auch da versuchen wir gemäß der alten Übung im Tourismusausschuss, für die Not leidende Tourismuswirtschaft einiges auf den Weg zu bringen: Wir versuchen da gemeinsam, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Privatvermieter wesentlich zu verbes­sern. Es gibt immerhin 41 000 Privatvermieter, die in Österreich 21 Millionen Über­nach­tungen verzeichnen; das sind 17 Prozent aller Übernachtungen.

Diese Profession ist weiblich, und von der Geschichte her hat sich das wie folgt ent­wickelt: Nach dem Krieg ist man hergegangen und hat die Möglichkeit des häus­lichen Zu- und Nebenerwerbs geschaffen – Arbeitsplatz zu Hause, Geld zu Hause, im häuslichen Zuerwerb dazuverdienen, das ist ganz wichtig. Damals galt eine Obergrenze von zehn Betten. Damals war die Privatvermietung eine private Zimmervermietung, zwischenzeitlich ist daraus aufgrund des Marktes im Wesentlichen eine Ferienwoh­nungsvermietung geworden, wobei diese Obergrenze von zehn Betten bestehen geblieben ist.

Jetzt müssen wir dafür sorgen, dass wir eben auch da die gesetzlichen Rahmenbe­dingungen so anpassen, dass sich das Wirtschaften, dieser Arbeitsplatz zu Hause, weiterhin auszahlt, dass die Bevölkerung beziehungsweise im Wesentlichen speziell die Frauen sagen: Jawohl, ich bleibe zu Hause! Ich nutze diesen schönen Beruf, ich werde schauen, dass ich im Zuge dieses häuslichen Zu- und Nebenerwerbs das not­wen­dige Geld verdienen kann! – Dann müssen wir aber die gesetzlichen Vorausset­zungen dafür schaffen.

 


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