Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 176

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Dinge aufdecken können. Natürlich heißt es dann immer, da werde politisches Klein­geld daraus geschlagen. Ich gebe es zu: Wenn jemand etwas kontrolliert, warum soll er dann nicht auch etwas davon haben, wenn er etwas aufdeckt und aufzeigt, dass es eine Fehlentwicklung gibt?

In Wirklichkeit geht es aber darum, dass das Parlament diese Kontrollaufgabe hat, um einen wesentlich größeren Schaden für den Staat, für Österreich, für die Bürger und Bürgerinnen des Landes zu verhindern. Ich würde noch einmal darum ersuchen, dass die Rechte des Parlaments gewahrt werden und die Einsichtnahme in die Angelegen­heiten der Bundestheater – nicht nur der Holding, sondern aller einzelnen Theater – gewährt wird und wieder möglich wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.08


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Alm. – Bitte.

 


18.08.29

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! „Der Kühlschrank ist leer, das Sparschwein auch, ich habe seit Wochen kein Schnitzel mehr im Bauch.“ – Besser als Thomas Spitzer das schreibt, kann es nur Klaus Eberhartinger vortragen, und diese berührenden Worte erinnern mich immer an die jüngere Geschäftsführung des Burgtheaters – minus das Schnitzel natürlich.

Die Aufarbeitung dieses Fleisch gewordenen Bankomaten aka Burgtheater setzt mit dem Rechnungshofbericht der Geschäftsjahre 2008/2009 an, aber eigentlich müsste die Aufarbeitung der Frage nach der Verantwortung schon früher beginnen.

Der Rechnungshof sieht neben dem künstlerischen Leiter und einem inaktiven Aufsichtsrat die kaufmännische Geschäftsführerin als Hauptverantwortliche für die eigentliche Misere. Die Namen sind in diesem Zusammenhang eigentlich irrelevant. Der Rechnungshof bescheinigt der kaufmännischen Leiterin eine Nichteignung als Geschäftsführerin. Wie kommt es also dazu, dass diese Frau in dieser Position landet? – Für die Suche nach einem Nachfolger des kaufmännischen Geschäftsführers wurde eine Personalberatungsfirma beauftragt, und diese reihte auf Platz 1 und Platz 2 jeweils externe Berater. Die spätere kaufmännische Leiterin oder Geschäftsführerin wurde auf Platz 3 gereiht, mit dem Zusatz: wird nur eine Zwischenlösung sein können.

Der Auftraggeber hat sich danach bemüht, eine Umreihung oder eine Vorreihung auf Platz 2b vorzunehmen, das heißt also, nach den Plätzen 1 und 2a kommt Platz 2b, das war nominell sozusagen der zweite Platz. Das hat im Zusammenspiel mit dem Argu­ment, dass die Dame als einzige Bewerberin mit dem österreichischen Arbeitsrecht zu tun hatte, gereicht, um sie sozusagen in diesen Job zu hieven.

Dieses ausschlaggebende Kriterium, mit dem österreichischen Arbeitsrecht vertraut zu sein, ist aber erst nachträglich in die Ausschreibung hineingekommen beziehungs­weise dieser hinzugefügt worden, und zear erst dann, als es eigentlich ausschlaggebend wurde und zu dieser Entscheidung geführt hat. Warum wird so etwas gemacht? Das ist die Frage! Warum werden diese Kriterien kurz vor Schluss geändert? Dieser Frage geht auch die Korruptionsstaatsanwaltschaft zurzeit nach. Die Folgen sind bekannt, und sie sind gravierend. Wir haben das ja oft gehört, ich habe mich erst in jüngster Zeit damit befassen müssen.

Mich machen diese Dinge, die da passiert sind, sprachlos. Ich wiederhole ein paar Dinge aus einer ganz langen Liste:

Das Fremdkapital stieg ab 2007/2008 in den folgenden vier Jahren von 11 Millionen € auf 30 Millionen €. Das Eigenkapital ist in dieser Zeit von 15 Millionen € auf 10 Mil­lionen € gesunken. Alleine im Geschäftsjahr 2009/2010 überschritt das Burgtheater


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