Der erste Punkt betraf die Nichteinhaltung budgetierter Vorgaben und die völlige Negierung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Die Verbindlichkeiten der Burgtheater GmbH haben sich mit Ende 2012/2013 vervierfacht, und das Eigenkapital hat sich um nahezu 26 Millionen € auf die besagten minus 10 Millionen € reduziert. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Das sind nur zwei Beispiele dieser wirtschaftlichen Entwicklung, für die eben die Geschäftsführung, die mittlerweile entlassen ist, verantwortlich war.
Zweitens: Was ich hervorheben möchte, ist – und das kann man für die Zukunft lernen – das völlige Versagen sämtlicher Kontrollinstrumente auf unterschiedlichen Ebenen. Was meine ich damit? – Es geht um das funktionierende interne Kontrollsystem, um eine Vieraugenkontrolle, um eine nachvollziehbare und dokumentierte Personalverwaltung, die man in einem solchen Unternehmen braucht. Das waren Kontrollkonzepte, die in diesem Fall im Burgtheater nicht angewandt wurden. Und es gab Versagen seitens der Geschäftsführung, im Aufsichtsrat, auch vonseiten der externen Wirtschaftsprüfer, wo Dinge nicht entsprechend festgehalten wurden, und schließlich durch die Bundestheater-Holding. Man hat den Eindruck, dass dort Kontrolle ein Fremdwort war.
Drittens wurde mit Barauszahlungen jongliert, Akontos gab es in unüblichem Ausmaß, und es wurden natürlich auch private und dienstliche Sphären eher vermischt denn getrennt. Auf diese Weise wurde die wahre wirtschaftliche Lage im Unternehmen verschleiert. Insgesamt barg der vom Rechnungshof festgestellte Umgang mit Bargeld und Akontos daher ein erhöhtes Risiko für Korruption und Verluste.
Was ich hervorheben möchte, ist, dass der Rechnungshof besonderen Wert auf Maßnahmen in den Bereichen Antikorruption und Compliance legt, und dies auch pro futuro. Die Empfehlungen des Rechnungshofes anlässlich seiner Prüfung bei der Bundestheater-Holding GmbH im Jahr 2013 haben betreffend die Compliance-Punkte nach wie vor Gültigkeit. Es geht hier um die Schaffung eines allgemeinen Wertekatalogs, die Einsetzung eines Compliance-Verantwortlichen sowie auch die Meldung von Verstößen gegen die Antikorruptionsrichtlinie.
Meine Damen und Herren, ich will hier noch kurz die Brücke zum gegenwärtigen Programm im Burgtheater schlagen. Zurzeit läuft das Stück „Der Revisor“ von Nikolai Gogol (Abg. Moser: Maßgeschneidert!), und daraus möchte ich folgenden Satz zitieren: „Ich habe Sie hergebeten, um Ihnen eine unerfreuliche Mitteilung zu machen: ein Revisor ist zu uns unterwegs.“
Um mit Gogol zu sprechen: Ich plane, auch zukünftig mit Revisoren zum Bundestheaterkonzern zu kommen und zu prüfen, und es wird damit der Revisor dem Haus auch nach Spielplanende erhalten bleiben.
Es freut mich seitens des Rechnungshofes natürlich, wenn die Empfehlungen des Rechnungshofes, die wir in unserem Bericht gemacht haben, weitgehend umgesetzt werden. Wir schauen in einer Follow-up-Überprüfung zur bereits erwähnten Prüfung der Bundestheater-Holding GmbH nach, und es ist auch eine Überprüfung der ART for ART Theaterservice GmbH vorgesehen.
Was ich abschließend festhalten möchte – und das bitte ich hier wirklich aus der Sicht des Rechnungshofes zu verstehen –: Wenn der Rechnungshof prüft, so macht er niemals Alibiprüfungen, sondern er arbeitet sehr ernsthaft am Sachverhalt und an den Empfehlungen. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)
18.36
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
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