Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 199

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

keine Verantwortung tragen kann, weil er nicht hineinschauen kann, wieder so etwas wie Politikverdrossenheit säen, verlängern und verfestigen. (Abg. Pirklhuber: Richtig! Genau!) Der damalige Rechnungshofpräsident Moser hat angesichts dessen, was an Rechnungshofressourcen verschwendet und verschleudert wird, für das, was dann vorliegt, eine sehr scharfe Kritik geäußert.

Ich darf Ihnen das noch sozusagen ausschnitthaft präsentieren. Bei der Parteienfinan­zierung ergab sich interessanterweise Folgendes: Landtagswahlkampf Kärnten 2013, da war die Auskunft, ich zitiere: „Die FPÖ wies in ihrem Rechenschaftsbericht“ – Parteienfinanzierung! – „darauf hin, dass sie bei der Kärntner Landtagswahl 2013 gemeinsam mit der politischen Partei ,Die Freiheitlichen in Kärnten‘ (FPK) kandidiert habe; die angefallenen Wahlwerbungsausgaben habe die FPK getragen, die keine Landesorganisation der FPÖ und daher auch nicht vom Rechenschaftsbericht umfasst sei.“ – Da gab es keine Prüfung. (Abg. Pirklhuber: Ein Wahnsinn! Unglaublich! Das ist ja wirklich …!) – Ja, so kann man sich da hinausschwindeln.

Der Rechnungshof hat ja zum Beispiel auch festgestellt, die bündische Struktur der ÖVP ist zwar eine Fessel der ÖVP – sagt nicht der Rechnungshof, das sage ich –, aber sie ist relativ geschickt, was die Parteienfinanzierung anlangt, denn der ÖAAB unterliegt ja nicht diesem Gesetz; der ist ja ein Verein und so weiter und kann sich alle diese Prüfungen ersparen.

Ich meine, das ist ein Zustand der Intransparenz und des Sich-Richtens, der einfach unhaltbar ist. Darum war ja der Appell von Präsident Moser, auch der Appell der Frau Präsidentin, gesetzlich etwas zu ändern: entweder dem Rechnungshof diese Kom­petenz des Hineinschauens tatsächlich zuzugestehen oder ihn überhaupt aus dem Spiel zu lassen. Es reichen ja dann Wirtschaftsprüfer.

Ich sage, der ursprüngliche Ansatz dieser Gesetzesreform als Konsequenz aus dem Untersuchungsausschuss war ja jener, dass sich sozusagen das Spendenwesen transparenter gestaltet. Das hat aufgrund dieses Gesetzes einigermaßen funktioniert.

Es geht mir ja nicht darum, dass ich sozusagen jede Kaffeehausrechnung irgendeines Parteifunktionärs dem Rechnungshof unterbreiten will. Ich meine, bei der Ausgaben­verwendung der Parteien, meine Güte, soll es einen gewissen Spielraum geben, da bin ich nicht so kleinlich, aber in erster Linie geht es um die Parteienfinanzierung auch jenseits der öffentlichen Finanzierung. Das war ja der Ansatzpunkt, sozusagen die Spenden mit den Scheinrechnungen und so weiter. Da hat es ja einigermaßen funktioniert. Wir müssen aber das Gesetz sanieren, was diese Überbeschäftigung des Rechnungshofes mit, wie Sie gesagt haben, wenig Effizienz oder wenig Effektivität betrifft.

Dann gibt es den zweiten Baustellenbereich, nämlich das Medientransparenzgesetz. Dieses Gesetz verpflichtet Bund, Länder und Gemeinden und staatsnahe Unterneh­men zur Deklaration ihrer Werbeausgaben. 2014 waren das laut Rechnungshof immer­hin 192 Millionen € für Inserate, Werbeunternehmungen und Werbekooperationen.

Das Spannende ist, dass sage und schreibe ein Drittel bis zur Hälfte dieser Werbe­ausgaben unter der Bagatellgrenze von 5 000 € liegt. Und wenn es unter der Bagatell­grenze liegt, dann ist es durch den Rechnungshof nicht prüfbar. Das heißt, das Gros der Geschäfte geht wieder irgendwie vonstatten und ist nicht transparent. Da sage ich auch: Wenn der Rechnungshof dann nicht zugreifen, vor allem nicht hinein­schauen kann, dann entbinden wir ihn doch von dieser Aufgabe und verwenden die 1 251 Ar­beitstage sinnvoller für etwas anderes!

Bitte, meine Damen und Herren, es liegt wieder an uns als gesetzgebender Körper­schaft, einen Unfug zu beenden und mit Steuergeld wirklich sorgfältiger umzugehen,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite