Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 198

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7. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Antrag 1537/A(E) der Abge­ordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betref­fend Behebung der Mängel im Parteiengesetz 2012 (1314 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 6 und 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte schön.

 


19.27.31

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, Sie alle wissen, dass sich die österreichischen Parteien in diesem Parlament im internationalen Vergleich geradezu als Krösusse fühlen können, als sehr gut mit Steuergeldern ausgestattete Institutionen der Demo­kratie.

Ja, wir bekennen uns zu einer öffentlichen Parteienfinanzierung, wir bekennen uns auch zu einer ordentlichen öffentlichen Parteienfinanzierung, aber sie soll transparent und nachvollziehbar sein, und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollen wissen, wie mit ihrem Geld umgegangen wird, wie geworben wird, was damit passiert und was womöglich in irgendwelchen dubiosen Kassen verschwindet.

Es hat einen ganzen Untersuchungsausschuss zu diesen Korruptionsverdachts­elementen bei der Parteienfinanzierung gegeben, in dem wir leider auch feststellen mussten, dass es zahlreiche Scheinrechnungen gab, und durch den es dann auch Konse­quenzen gab, und zwar aufgrund dessen, dass sich in diesem Parteienfinan­zierungswirrwarr – ich nenne das jetzt sehr höflich so –, in diesem Geflecht sehr viele dubiose Zahlungsströme ergeben haben. Man hat ja damals sogar davon gesprochen, dass die Telekom eine Art Bankomat für gewisse Parteien gewesen sein soll. Es sind noch Gerichtsprozesse anhängig.

Nun hat der Rechnungshof dadurch, dass in diesem Parlament als Konsequenz aus diesem Untersuchungsausschuss ein Parteienfinanzierungsgesetz beschlossen wor­den ist, schon ein halbes Jahr zuvor ein Medientransparenzgesetz beschlossen worden ist, Aufgaben zugeschrieben bekommen, die er eigentlich laut Gesetz gar nicht erfüllen darf. Der Rechnungshof soll zwar kontrollieren, aber das Gesetz sieht nicht vor, dass der Rechnungshof in die Kassen schaut.

Was bedeutet das alles? – Das alles ist mehr oder weniger eine Persiflage, ein Missbrauch des Rechnungshofes. Wir haben sage und schreibe 898 Manntage – man nennt das so, das ist ein Terminus technicus, es sind wahrscheinlich auch Frauen beim Rechnungshof damit beschäftigt –, also 898 Tage Beschäftigung von Rechnungshof­mitarbeiterinnen und -mitarbeitern im Zusammenhang mit dem Parteienfinanzierungs­gesetz, damit dann oben drüber das Siegel Rechnungshof steht, obwohl er nicht reinschauen konnte. Es steht also Rechnungshof drauf, obwohl kein Rechnungshof drinnen ist.

Beim Medientransparenzgesetz sind es sogar 1 251 Arbeitstage, die in etwas investiert werden, was nicht genau kontrolliert werden kann. Ich könnte das sehr gerne noch im Detail darlegen, es wird Sie wahrscheinlich nicht wundern, denn ich hoffe, Sie kennen das.

Das Problem ist immer nur, dass wir mit dieser Vorgangsweise, mit dieser gesetzlichen Regelung, die den Rechnungshof für etwas mitverantwortlich macht, für das er gar


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