Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 197

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entsprechend nützt. Es geht dabei darum, dass die erforderliche Zahl an Juristinnen und Juristen, Sachverständigen und Vertretungsmöglichkeiten vorhanden ist.

Das heißt, für die Qualität einer Verwaltung sind mehrere Komponenten wichtig: der Bürgernutzen, die Leistungsqualität und die Kosteneffizienz, und daraus folgen die notwendigen Handlungsanleitungen für eine optimale Behördenstruktur.

Ziel der Überprüfung des Rechnungshofes war die Identifikation wesentlicher Kosten- und Effizienzelemente der Bezirkshauptmannschaften, und diese mündet letztlich in die Frage nach der optimalen Größe und der optimalen Organisation.

Ich muss aber dennoch auf einen Punkt hinweisen: Wir haben in Österreich 36 Be­zirkshauptmannschaften, die in ihrem Sprengel weniger als 60 000 Einwohner haben. Diese Standorte sind natürlich vielfach historisch gewachsen. Die Größeneffekte und damit die Kosteneffekte sind bei den Bezirkshauptmannschaften mit weniger als 60 000 Einwohnern am größten.

Das Thema der Digitalisierung wurde schon angesprochen. Es gibt eine Veränderung, und auch Strukturen müssen immer wieder an die veränderten Verhältnisse angepasst werden; zumindest könnte eine Evaluierung angestellt werden.

Der Rechnungshof hat in seinem Bericht auch gezeigt, dass durch Fusionen von Bezirkshauptmannschaften natürlich langfristig Einsparungspotenziale im Personal­bereich bestehen. Diese können gehoben werden, aber nur dann, wenn nicht weiter­hin, trotz der Fusion, parallele Verwaltungsstrukturen aufrechtbleiben.

Was aber betont werden muss, ist, dass die Frage der Organisation und damit auch die Frage der Zusammenlegung von Bezirkshauptmannschaften Ländersache ist. In diese kann der Bund nicht eingreifen. Im Falle einer Änderung müsste die Bundesre­gie­rung zustimmen. Der Bund kann aber seinerseits, und das wurde hier in der Debatte auch schon gesagt, die bestehenden Möglichkeiten ausschöpfen und dafür sorgen, dass beispielsweise im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung einheitliche Voll­zugsstandards vorgegeben werden, damit sozusagen nicht ein und dieselbe Geset­zesmaterie unterschiedlich gehandhabt wird.

Kurzum glaube ich, dass Bewegung in die Sache gekommen ist und dass der Rech­nungshof immer gern einen Anstoß, einen Denkanstoß, für Verwaltungsreformen gibt. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Abg. Moser.)

19.26

19.26.11

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Besten Dank, Frau Präsidentin.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Es gibt keinen Wunsch des Berichterstatters auf ein Schlusswort.

Wir kommen daher zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-78 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

19.26.416. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes, Reihe Bund 2015/10 (III-190/1313 d.B.)

 


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