Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll152. Sitzung / Seite 48

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Wir schaffen es dadurch nicht, dass man zum Beispiel ab sofort in jedes Wahllokal ge­hen kann und dort wählen kann, weil man ja über das Zentrale Wählerregister erken­nen könnte, wer schon gewählt hat und wer nicht. Wir schaffen all diese Dinge nicht, also muss man sich schon davon verabschieden, zu glauben, wir hätten damit so viele Probleme gelöst. Aber auf der anderen Seite muss ich sagen, dass ich froh bin, dass es damit nicht zu einer Gesinnungsdatenbank gekommen ist.

Wir haben uns lange gegen dieses Wählerregister gewehrt, weil aus unserer Sicht bis­her nicht gewährleistet war, dass über ein derartiges Wählerregister nicht alle Maßnah­men, die ein Wähler setzt – eben zum Beispiel Unterstützung einer Partei, Unterstüt­zung eines Volksbegehrens, Unterstützung eines Kandidaten und ähnliche Dinge oder auch Teilnahme an einer Wahl –, in einem zentralen Register gespeichert werden und abrufbar sind. Man könnte damit abrufen, welche Gesinnung ein Wahlberechtigter hat. Das ist da nicht der Fall, das muss man festhalten. Deswegen stimmen wir ja heute auch zu, aber deswegen hat diese Diskussion unter anderem so lange gedauert, weil wir das gewährleistet haben wollten.

Jetzt zu dieser Diskussion über die Unterstützung von Parteien: Ein wesentliches Argu­ment für dieses Zentrale Wählerregister war, dass wir es im Zuge dieser Minireform möglich machen, dass man Volksbegehren ab sofort in jeder Gemeinde unterstützen kann – auch elektronisch. Ein wesentliches Argument war – das ist von der ÖVP ge­kommen, namentlich vom Kollegen Gerstl –, dass es bei Volksbegehren ja den Leuten oft schwerfällt, in die eigene Gemeinde zu gehen. Es ist leichter, in eine andere Ge­meinde zu gehen und dort ein Volksbegehren zu unterstützen. Das ist so, da kann man sagen, was man will, ob daraus jetzt eine unmittelbare Konsequenz folgt oder nicht. Es ist den Menschen oft nicht angenehm, und wir wissen das schon seit vielen Jahren aus eigener Erfahrung, schon beim Volksbegehren „Österreich zuerst“ war es den Men­schen – den Meldungen nach zu urteilen, die wir hatten – wahnsinnig unangenehm.

Es geht natürlich nicht in die Richtung, dass man dann konkret sagt, man hat deswe­gen jetzt keinen Kindergartenplatz bekommen, das sagt einem ja niemand, aber atmo­sphärisch jedenfalls ist das sehr unangenehm. Es war nicht zuletzt ein richtiges Argu­ment der ÖVP, zu sagen, wir wollen, dass man Volksbegehren überall unterstützen kann. Ich bin auch dieser Meinung, aber deswegen verstehe ich nicht, warum es ein Problem sein sollte, dass man eine Unterstützungserklärung für eine Wahl auch in ei­ner anderen Gemeinde abgeben kann. Technisch wäre das genauso möglich.

Ich glaube, es geht tatsächlich darum, dass man es nicht zu leicht machen will – das ist auch einmal so in der Diskussion gefallen: man soll es nicht zu leicht machen –, aber dann soll man so ehrlich sein und sagen: Gut, man muss die Hürden anheben! Man möchte nicht, dass es zu viele wahlwerbende Gruppen gibt, vielleicht auch zu viele Parteien im Parlament, weil man dann Angst hat, das Land ist nicht mehr regierbar. Wenn dem so ist, dann soll man das offen sagen, und dann soll man halt die Hürden für Unterstützungsunterschriften hinaufsetzen, dann kann man darüber diskutieren. Hier künstlich eine Regelung zu finden und zu sagen, man kann zwar Volksbegehren unter­stützen, nicht aber eine wahlwerbende Partei, das ist für mich sachlich nicht gerechtfer­tigt. Deswegen werden wir diesem Zusatzantrag der NEOS zustimmen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

Damit sind wir natürlich noch lange nicht am Ende. Es ist auch schon angesprochen worden: Wir haben im Wahlrecht massive Probleme, und das wesentliche Problem ist und bleibt die Briefwahl – da kann man jetzt sagen, was man will; ich sage das hier sehr oft –, weil bei der Briefwahl die Wahlgrundsätze nicht gewährleistet sind – das ist einmal das ganz Grundsätzliche –, es aber auch schlicht und einfach bei der Durchfüh­rung Probleme gibt.

 


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