Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll152. Sitzung / Seite 51

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Mir ist die Geschichte eines Baumeisters bekannt, der für die Grünen kandidieren woll­te. Das Erste, was ihm die Gemeinde gesagt hat, war: Wenn du kandidierst, wirst du keine Aufträge mehr von uns bekommen!

Wenn jetzt Kollege Gerstl sagt: Her mit den Fällen!, dann sage ich, was das Erste war, was mir der Baumeister gesagt hat: Aber bitte nicht öffentlich machen, weil ich jetzt nicht kandidiere und dann nicht sanktioniert werden will, wenn ich der Fall bin, der für dieses Beispiel angeführt wird! (Abg. Rädler: Hasenfüße!)

Der Fall der Kollegin Brunner zeigt klar, wo das Problem liegt. Sie kann sich deklarie­ren. Manche haben sich in dieser Republik nicht damit abgefunden, dass das Zwei-Par­teien-System zu Ende ist, und dass es demokratische Normalität ist, dass man auch für andere Parteien antritt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der NEOS.)

Dieses Gesetz hat aber noch einen zweiten Teil, der in der Debatte etwas unterbe­leuchtet wurde. Wir versuchen auch, mit Änderungen eine Wiederholung jener Proble­me, die im Zusammenhang mit der Bundespräsidentenwahl aufgetreten sind, zu ver­meiden, falls es 2017 Nationalratswahlen gibt. Jetzt beteuern zwar SPÖ und ÖVP, es wird 2017 keine Nationalratswahlen geben, aber ich überlasse es allen Bürgerinnen und Bürgern selbst, sich ein Bild zu machen, wie wahrscheinlich oder unwahrscheinlich das ist. Es ist wichtig gewesen, die eine oder andere Maßnahme zu setzen, um das Desaster vom Oktober oder September zu verhindern, Stichwort Klebstoff. Daher ist ein Punkt geändert worden, wir sind wieder zum alten Kuvert für die Wahlkarten zu­rückgekehrt, weil die berühmte und weltbekannte Lasche zu den bekannten Problemen geführt hat.

Wir unterstützen den Antrag, aber wir haben uns auf Verfassungssprecherebene auch klar verständigt, dass die jetzige Lösung – dass es ein Kuvert gibt, in dem ein weiteres Kuvert mit der Stimme drinnen ist, und außen Adresse und Unterschrift des Wäh­lers/der Wählerin angeführt sind – nicht der Weisheit letzter Schluss sein kann. Es ist weniger das Problem, dass die Adresse draufsteht – es steht auf den meisten Briefen ein Absender drauf –, sondern das Problem ist, dass auch die Unterschrift drauf ist und dass das Thema Identitätsdiebstahl natürlich gerade für jene Gruppe, die die Wahlkar­te stark in Anspruch nimmt, nämlich AuslandsösterreicherInnen, doch zentral ist. Daher werden wir letztendlich bei der nächsten Reform nicht daran vorbeikommen.

Dafür gibt es auch einen Entschließungsantrag, der zum Inhalt hat, da eine Lösung zu finden, die sicherstellt, dass auch die Unterschrift in Zukunft wieder überdeckt ist, damit absolute Sicherheit gewährleistet wird. Es wird nicht die alte Lasche sein, da werden wir uns um neue Modelle kümmern müssen.

Der letzte Punkt, Herr Innenminister, ist eine unerfreuliche Geschichte, nämlich die Ge­schichte um jene investigativen Journalisten, die aufgezeigt haben, dass es möglich sein könnte, mit einer falschen Passnummer eine Wahlkarte zu bestellen. Ihre erste Reaktion war: Anzeige! (Abg. Rädler: Richtig!) Das Motto war: Haltet den Dieb! – Nein, „Haltet den Dieb!“ kann man gar nicht sagen, sondern der Überbringer der schlechten Nachricht sollte sozusagen mit Sanktionen belegt werden. Sie haben dann nach einer Nachdenkphase schon erkannt, dass es nicht das Schlaueste ist, investigativen Jour­nalismus zu kriminalisieren, und haben sich dann auf diese Position zurückgezogen: Na ja, wir müssen das aufklären, um Rückschlüsse für zukünftige Sachverhalte ziehen zu können. Ich finde es problematisch, dass Ihre erste Antwort war: Wir müssen diesen Journalisten anzeigen und es müssen Ermittlungen gegen diesen Journalisten durch­geführt werden! (Abg. Rädler: Vollkommen richtig!) – Das finde ich doch deutlich ent­larvend.

Ich sage Ihnen etwas: Kümmern Sie sich darum, dass diese Wahlen ordentlich abge­wickelt werden! Es hat angeblich wieder ein neues Datenleck gegeben – ich würde Sie


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