Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll152. Sitzung / Seite 50

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Heute jedenfalls stimmen wir einmal zu, aber nur unter dem Gesichtspunkt, dass es in diesem Punkt insbesondere zur Durchführung pannenfreier, ordnungsgemäßer Wah­len, bei denen alle Wahlgrundsätze eingehalten werden, kommt. Erst dann werden wir wirklich zufrieden sein. (Beifall bei der FPÖ.)

10.49


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Stein­hauser. – Bitte.

 


10.49.43

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Das Gesetz beinhaltet verschiedene Punkte, der öffentlich „abgefeiertste“ – unter An­führungszeichen – war die Einführung des Zentralen WählerInnenregisters. Das ist ei­ne schöne Verbesserung, man muss aber auch realistisch sagen: Da geht es aus­schließlich darum, dass organisatorische und administrative Mindeststandards ge­schaffen werden, dass Dinge wie Doppelregistrierungen von WählerInnen vermieden werden. Das ist noch kein Durchbruch, sondern das ist sozusagen ein Nachziehen auf ein längst notwendiges administratives Niveau.

Der zweite Punkt, den ich schon deutlich positiver beurteile – der erste ist auch posi­tiv –, hat einen zentralen, demokratischen Wert. Es ist die Möglichkeit zur elektroni­schen Unterstützung von Volksbegehren. Das ist tatsächlich eine Innovation, weil sie die Teilnahmeschwelle an direktdemokratischen Instrumenten senkt und im Unter­schied zum E-Voting hier auch die elektronische Abwicklung möglich ist, weil die Nach­vollziehbarkeit sichergestellt wird. Wir haben im Vorfeld eine etwas skurrile Debatte gehabt, da die ÖVP E-Voting plötzlich ins Spiel gebracht hat, obwohl der Verfassungs­gerichtshof klare Spielregeln definiert hat, nämlich die Nachvollziehbarkeit einer Stimm­abgabe.

Das ist ja genau das Problem beim E-Voting: Der Betroffene gibt seine Stimme ab, kann aber nicht nachvollziehen, ob sie richtig gezählt wird, und die Wahlbehörde kann nicht nachvollziehen, ob es nicht eine Manipulation bei der Zählung gegeben hat. Da­her ist das E-Voting im Moment ein technisches Problem, das nicht lösbar ist.

Ich möchte aber auch etwas zum Debattenbeitrag von Kollegen Scherak sagen, der beschrieben hat, dass es Unterstützerinnen und Unterstützern von kleinen Parteien mitunter schwer gemacht wird, eine Unterstützungserklärung abzugeben oder gar für eine Partei zu kandidieren. Ich glaube, die ÖVP ist einfach seit 1945 in der zentralen Machtposition und kann gar nicht nachvollziehen, dass es Personen in ihren Reihen gibt, die von einem Zwei-Parteien-System ausgehen und natürlich sanktionieren, wenn sich Bürgerinnen und Bürger zu anderen Parteien bekennen. (Zwischenruf des Abg. Rädler. – Abg. Steinbichler: Der weiß ja gar nicht, was er redet!)

Unsere Nationalratsabgeordnete Christiane Brunner hat mir erzählt, als sie erstmalig für die Grünen angetreten ist, hat das zur Folge gehabt, dass der Bürgermeister ihrer Heimatgemeinde ihren Arbeitgeber besucht hat und gesagt hat: Weißt du, dass du eine unzuverlässige Mitarbeiterin hast, die für die Grünen kandidiert? – Das ist die Realität. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der NEOS. – Abg. Brunner: Ja! – Abg. Kogler: Richtig!)

Sie hat mir auch erzählt, dass im Burgenland Unterstützungserklärungen bei der Bun­despräsidentenwahl nicht einfach zu sammeln waren. Viele haben gesagt: Ja, wir wäh­len den betreffenden Kandidaten, aber wir unterstützen ihn nicht, weil ja dann die Ge­meinde weiß, wen wir unterstützen, und dann werden wir möglicherweise sanktioniert! (Abg. Rädler: Hasenfüße!)

 


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