Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll152. Sitzung / Seite 52

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auch bitten, dazu Stellung zu nehmen –, dass nämlich bestimmte Daten im Zusammen­hang mit Wahlkarten eingesehen werden konnten. Ich ersuche Sie, heute eine Erklä­rung dazu abzugeben. Ihre Aufgabe wäre nicht, investigativen Journalismus anzuzei­gen, sondern dafür zu sorgen, dass das Innenministerium in der Lage ist, diese Wah­len ordentlich abzuwickeln, damit das Vertrauen in die Demokratie nicht beschädigt wird und wir ordentliche Wahlen haben, die einer Demokratie eines hochentwickelten Staates wie Österreich, gerecht werden. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der NEOS.)

10.56


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Witt­mann. – Bitte.

 


10.56.42

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Ich will kurz zu den Ausführungen der Abgeordneten, die vor mir geredet haben, Stellung nehmen. Das Erste ist: Es ist nicht an den Großpar­teien oder Regierungsparteien gelegen, dass das Wählerregister erst jetzt kommt, son­dern jede der Oppositionsparteien hatte andere Verknüpfungen, das heißt, andere Junk­tims. Auch heute ist wieder ein Junktim der NEOS aufgetaucht. Ich verstehe das Anlie­gen, aber man kann das eine nicht mit dem anderen junktimieren, so kommen wir nie zu Lösungen.

Die FPÖ hatte vorher ein anderes Junktim und hat es aufgegeben, hat sich konstruktiv eingebracht, und jetzt kommen wir zu einem Zentralen Wählerregister. Wenn ich aber immer das eine – die Unterstützung der Kleinparteien öffnen – oder andere Anliegen junktimiere, dann komme ich nicht zum zentralen Anliegen. Jetzt sind wir so weit, dass diese Junktims aufgegeben wurden und wir die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Zentrales Wählerregister schaffen können. Ich bin daher für das Anliegen offen, aber die Vorgangsweise halte ich wieder für falsch. Sie junktimieren Ihre Zustimmung damit, dass Sie wieder etwas anderes bekommen. Wenn das jeder in diesem Haus machen würde, kämen wir zu keinen Lösungen.

Ich verstehe auch die Kritikpunkte, die hier angebracht wurden, nämlich die Problema­tik mit der Wahlkarte; die ist mir vollkommen klar. Das ist im Ausschuss ganz klar von den Grünen und auch von den Freiheitlichen aufgezeigt worden. Dieses Problem – die­se Lasche, die die Daten verdeckt – werden wir in der Novelle im Frühjahr zu lösen haben, weil wir eine Wahlkarte brauchen, die die Datenschutzanforderungen unserer Zeit und den europaweiten Standard erfüllt. Wir haben die Wahlkarte der Bundespräsi­dentenwahl in der jetzigen Form auch in dieses Gesetz übernommen, damit wir in je­dem Fall Wahlen durchführen können.

Ich glaube, dass es ein wichtiger Schritt war, auch die Angleichung an die Entschei­dungen des Verfassungsgerichtshofes in vielen kleinen Detailbereichen vorzunehmen, nämlich dass man Hilfskräfte verwenden kann und was die Aufgabe der Wahlbehörde, der Bezirkswahlbehörde, des Bezirkswahlleiters betrifft – eine genauere Definition da­von –, um auch da diesen Kritikpunkten des Verfassungsgerichtshofes Rechnung zu tra­gen.

Es war auch notwendig – aufgrund eines Beschlusses der niederösterreichischen Lan­desregierung, den Bezirk Wien-Umgebung aufzulösen –, die Wahlkreise neu zu defi­nieren. Das ist das, was notwendig und in der kurzen Zeit möglich war. Es ist nicht der Weisheit letzter Schluss. Wir haben uns darauf verständigt, wir haben auch einen Ent­schließungsantrag, der von allen Parteien unterstützt wird, vorliegen, dass wir die Wahl­karte dahin gehend überprüfen, dass die datenschutzrechtlichen Richtlinien besser ein­gehalten werden. Sie werden eingehalten, wir bewegen uns innerhalb unseres selbst­gesteckten Rahmens, aber man kann immer besser werden.

 


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