Da bin ich auch bei den Vorrednern, die sachlich erwähnt haben, dass man da weitere Entwicklungsschritte gehen muss. Ich halte die im Verfassungsausschuss zu diesem heiklen Thema geführte Diskussion für eine äußerst sachliche. Ich kann Kollegen Stefan, Kollegen Steinhauser wie auch Kollegen Scherak verstehen, wobei ich die Vorgangsweise für falsch halte. Man wird über diese Themen natürlich reden müssen, und man wird auch eine Lösung finden. Wir alle sind interessiert, dass man die Briefwahl in einer korrekten, sicheren Weise und mit Datenschutz auf höchstem Level macht.
Daher kann ich zusagen, dass wir an diesen Problemen weiterarbeiten werden. Wir haben diese kleine Wahlrechtsreform aufgrund der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes gemacht, um nach Möglichkeit für alle Eventualitäten gewappnet zu sein, um letztendlich auch den Entscheidungen, die in den Bundesländern stattfinden, Rechnung zu tragen und eine Weiterentwicklung zu gewährleisten.
Zum Zentralen Wählerregister: Ich glaube, das ist weltweiter Standard. Wir können diese komplizierten Registerhandhabungen der Gemeinden vereinheitlichen. Ich glaube, dass die Gemeinden gerne darauf zurückgreifen werden, auch die Länder werden darauf zurückgreifen, sodass wir eine einheitliche Grundlage haben, um Wahlen durchzuführen.
Ich glaube, das ist der erste Schritt, und es ist ein positiver Schritt in die richtige Richtung, und es wird auch nicht der letzte sein. (Beifall bei der SPÖ.)
10.59
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Singer. – Bitte. Ich stelle Ihnen 4 Minuten Redezeit ein.
11.01
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Wahlrechtsänderungsgesetz 2017 schafft ein Zentrales Wählerregister – es ist bereits angesprochen worden. Auch ich sehe das als einen wichtigen nächsten Schritt und ein wichtiges Zeichen zur Verbesserung der Organisation der Wahlen, Volksbegehren und Volksabstimmungen. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)
Zuerst erlauben Sie mir noch, einige sachliche Argumente zu bringen, nämlich zum einen aus der Sicht der Bürgerinnen und Bürger: Für mich bietet das Zentrale Wählerregister mehr Rechtssicherheit – das wurde bereits angesprochen –, und zwar auch bei den Volksbegehren, wo die Unterschriftenleistung nicht mehr nur in der Hauptwohnsitzgemeinde, sondern in allen Gemeinden möglich ist. Das erleichtert den Zugang für Pendler und all jene Personen, die das in einem anderen Gemeindeamt machen möchten.
Die Möglichkeit, über Bürgerkarten beziehungsweise Handysignatur Volksbegehren elektronisch zu unterstützen, ist auch bereits angesprochen worden – für mich ebenfalls ein positives Signal Richtung Auslandsösterreicher.
Als Wahlleiter darf ich noch sagen, es ist auch mir die Klarstellung, dass Wählerinnen und Wähler bei der Wahl das Recht haben, ihr Wahlkuvert selbst in die Wahlurne zu werfen, wichtig.
Als Bürgermeister und Wahlleiter darf ich noch einige Aspekte für die Gemeinden herausstreichen, und zwar: Es ist ganz wichtig, dass mit dem Zentralen Wählerregister vermieden wird, dass künftighin doppelte Stimmabgaben möglich sind. Wir kennen diese Fälle von der Bundespräsidentenwahl. Wichtig ist auch, dass die Ausstellung einer Wahlkarte im Zentralen Wählerregister entsprechend verzeichnet ist.
Aus der Praxis kann ich berichten, dass in der Vergangenheit die Sonntagsöffnungszeiten bei Volksbegehren von den Bürgerinnen und Bürgern kaum beziehungsweise
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