Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll152. Sitzung / Seite 54

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nicht angenommen wurden. Daher freut es mich sehr, dass diese Sonntagsverpflich­tungen aufgehoben wurden. Im Gegensatz dazu besteht natürlich jetzt die Möglichkeit, Volksbegehren auch elektronisch zu unterstützen, und damit ist dem Rechnung getra­gen worden.

Aus der Sicht der Gemeinden gibt es für die Wahlwiederholung der Bundespräsiden­tenwahl eine Vergütung in Höhe von 2,35 € pro wahlberechtigter Person. Kritisch sehe ich die Reduktion der Kostensätze an die Gemeinden nach dem Wählerevidenzgesetz und dem Volksbegehrengesetz. Ich kann diese Reduktion persönlich nicht nachvoll­ziehen.

Nun möchte ich schon einiges als Bürgermeister zum Kollegen Scherak sagen. Das, was Sie den Bürgermeistern vorwerfen, ist glatter Amtsmissbrauch. (Ruf bei den NEOS: Frechheit!) Ich fühle mich als Bürgermeister angesprochen und weise diese Anschul­digung aufs Schärfste zurück! (Beifall bei der ÖVP.)

Herr Kollege Scherak, in der ersten Reaktion wollte ich Ihnen anbieten, alle Bauakte in meiner Gemeinde zu überprüfen. (Abg. Korun: Dass es das gibt, ist klar!) Ich weiß, dass es datenrechtlich nicht ganz einfach ist. (Abg. Moser: Das ist ja nicht irgendwas!) Aber ich möchte diese Offenheit auch zeigen, weil ich nichts zu verbergen habe, wir in einem Rechtsstaat leben und ich diesem Rechtsstaat als Bürgermeister voll und ganz verpflichtet bin. (Abg. Scherak: Kein Mensch hat Sie angegriffen! – Ruf: Einen Amts­leiter gibt’s auch noch!) – Das hat nichts mit Amtsleiter zu tun, Baubehörde erster Ins­tanz ist der Bürgermeister und niemand anderer. Daher eine Klarstellung: Ich möchte für alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister klar sagen: Wir weisen diese Anschuldi­gungen entschieden zurück! (Beifall bei der ÖVP. – Rufe und Gegenrufe zwischen ÖVP, Grünen und NEOS.)

Es ist heute schon mehrfach angesprochen worden, dass diese Wahlrechtsänderung ein Zwischenschritt ist und dass eine umfassende Wahlrechtsreform natürlich auch auf­grund der Verwaltungsgerichtshoferkenntnisse kommen wird. Immer wieder muss ich sagen: Hauptanliegen muss es sein, möglichst vielen Menschen die Wahl zu er­mögli­chen und – ich gehe noch einen Schritt weiter – möglichst viele Menschen zu motivie­ren, zur Wahl zu gehen. Eine dieser Möglichkeiten ist für mich ganz klar die Briefwahl. Daher ist sie für mich auch ein wichtiges Instrument. Ich bitte aber, bei der künftigen Wahlrechtsreform – bei allen legistischen Problemen, die es klarerweise geben wird – da­rauf zu achten, dass sie auch praxistauglich ausfallen wird.

Abschließend richte ich noch den Appell an alle Wahlbeisitzer und Wahlhelfer – jetzt insbesondere für den 4. Dezember –, ihre Arbeitskraft wieder zur Verfügung zu stellen, damit eine ordnungsgemäße Wahlabwicklung möglich ist.

Ich darf auch sagen: Ich möchte alle Fraktionen darauf hinweisen und sie bitten, diese Wahl ernst zu nehmen und vor allem auch ihren Aufgaben im Zuge der Wahlabwick­lung gerecht zu werden. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

11.07


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Brosz zu Wort gemel­det. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


11.07.49

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Herr Präsident! Beginnen wir einmal mit Kollegen Wittmann. Ist er noch da? – Nein, er ist nicht mehr da. Kollege Wittmann hat gemeint, wenn man in der Politik dauernd junktimiert, kommt man zu keinen Lösungen. Das ist ja der Treppenwitz des heutigen Tages, dass das ausgerechnet ein Abgeord­neter der Regierungsfraktionen sagt, als ob da die Junktimiererei nicht Tag für Tag auf der Tagesordnung stehen würde, aber zu diesem Punkt ist es eine besondere Chuzpe.

 


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