Die Geschichte geht nämlich so, dass es vor der Wahl 2013 die Einigung auf ein Demokratiepaket gegeben hat, und zwar zwischen der SPÖ – der Antrag wurde von Kollegen Cap mit eingebracht –, der ÖVP, Antragsteller war Kollege Gerstl, und unserer damaligen Verfassungssprecherin, Kollegin Musiol. In diesem Antrag waren sowohl das Zentrale Wählerregister als auch eine deutliche Ausweitung der direkten Demokratie vorgesehen. Dann ist beschlossen worden, dass es vor der letzten Wahl eine Begutachtung gibt, und nach dieser Begutachtung hat die SPÖ den Antrag, auf dem der Name des Kollegen Cap gestanden ist, gekübelt und ihn nicht mehr beschlossen.
Das ist die Geschichte, wie sie abgelaufen ist. Also dass Kollege Wittmann jetzt ankommt und sagt: So kommt man zu keinen Lösungen!, das finde ich besonders originell! Wenn man zuerst Anträge einbringt und sie selbst nicht mehr abstimmt, dann kommt man wirklich zu keinen Lösungen. Vielleicht könnte er an seiner eigenen Darstellung etwas arbeiten. – Punkt eins. (Beifall bei den Grünen.)
Punkt zwei: Wir stimmen heute diesem Zentralen Wählerregister zu, auch wenn der Begriff Zentrales Wählerregister etwas interpretationsbedürftig ist. Man muss wissen, es ist ein Zentrales Wählerregister auf Bundesebene, es ist kein Zentrales Wählerregister, wie es auf Dauer sein sollte. Wir stimmen auch deshalb zu, weil die Umsetzung in den Ländern – so kurzfristig gemeinsam mit der Bundespräsidentenwahl – vielleicht schwierig gewesen wäre, aber es steht aus unserer Sicht auf jeden Fall an, das in Zukunft ebenfalls umzusetzen. Ich sage Ihnen auch, warum: Weil es jetzt ziemlich kompliziert wird.
Sie können jetzt bei den Volksbegehren eine elektronische Unterstützungserklärung abgeben. Bei jedem Volksbegehren? – Nein. Bei einem Volksbegehren auf Bundesebene ja, bei einem Volksbegehren auf Landesebene möglicherweise, je nachdem, was die Gemeinde, was das Land macht oder nicht macht. Die Bürgerinnen und Bürger werden sicher sagen: Das letzte Mal habe ich das auch so gemacht, dieses Mal geht es nicht – warum? Man wird dann ziemlichen Erklärungsbedarf haben. Man sollte also, um die Mitbeteiligung so einfach wie möglich zu machen, diese Regeln soweit wie möglich vereinheitlichen. – Das ist der Punkt zur Frage Volksbegehren.
Es geht aber noch viel besser, Stichwort Wählerregister. Herrn Kollegen Gerstl habe ich es das letzte Mal erzählt, er hat gesagt, er wisse davon nichts – daher die Geschichte noch einmal:
2008, Landtagswahl Niederösterreich: Unser damaliger Landesgeschäftsführer war in Baden und in Amstetten gemeldet und bekam zwei Einladungen, an der Landtagswahl teilzunehmen, in Baden und in Amstetten. Bevor Kollege Rädler jetzt den nächsten Zwischenruf tätigt, ob er zweimal gewählt hat: Nein, er hat nicht zweimal gewählt, sondern er hat das aufgezeigt. Das wäre übrigens auch strafrechtlich relevant gewesen. Er hat aber danach gesagt, das ist merkwürdig, und wenn er, weil er in zwei Gemeinden gemeldet ist, zweimal die Wahlkarte bekommt, wird er vermutlich nicht der Einzige sein. Danach gab es einen technischen Abgleich der Wählerregister in Niederösterreich, der zum Ergebnis geführt hat, dass es 20 000 Personen gegeben hat, die bei der Landtagswahl 2008 in Niederösterreich doppelt wahlberechtigt waren. Es hat etwa 100 Personen gegeben, die dreimal wahlberechtigt waren, weil sie eben in drei verschiedenen Gemeinden gemeldet waren, und es hat einen Rekordhalter gegeben, der viermal wahlberechtigt war, weil er in vier Gemeinden gemeldet war. Wir wissen jetzt nicht, ob die Personen von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben. Theoretisch wäre es möglich gewesen, dass eine Person bei einer Landtagswahl bis zu viermal gewählt hätte.
Dazu muss man sagen, es hat dann entsprechenden Druck gegeben und es ist in Niederösterreich zu einer Änderung gekommen, indem eine Kennzahl eingeführt worden ist und jetzt abgeglichen wird, sodass das nicht mehr möglich ist. Der Punkt ist nur:
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