Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll152. Sitzung / Seite 64

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

er behauptet hat, ich hätte einen Bürgermeister verteidigt, der zum Arbeitgeber der Ab­geordneten Brunner gegangen wäre und über sie schlecht geredet hätte, und ich hätte gesagt, dass sie sich darüber nicht wundern darf. – Das stimmt nicht, das habe ich nicht gesagt!

Ich berichtige tatsächlich: Ich habe gesagt, dass, wenn die Abgeordnete Brunner auf einer ÖVP-Liste kandidiert hat und dann plötzlich zu den Grünen wechselt, sie sich nicht wundern darf, wenn die Leute über ihre Glaubwürdigkeit reden. Das habe ich ge­sagt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Brunner: Geh, bitte! – Heiterkeit der Abg. Brunner. – Abg. Brosz: Das war eine tatsächliche Berichtigung? Man möge mir eine Geschäfts­ordnung bringen! Man möge mir eine Geschäftsordnung reichen! – Zwischenruf des Abg. Scherak. – Unruhe im Sitzungssaal.)

11.41

11.41.51

 


Präsident Karlheinz Kopf: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zu einem etwas umfangreichen Abstim­mungsvorgang. Ich bitte um Konzentration.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2, über den Gesetzentwurf in 1298 der Bei­lagen.

Hiezu liegen folgende Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge vor: Zusatzan­trag der Abgeordneten Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen, Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerstl, Dr. Wittmann, Kolleginnen und Kollegen.

Ich werde daher zunächst über den erwähnten Zusatzantrag, dann über die vom Ab­änderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abge­stimmten Teile des Gesetzentwurfes in dieser Reihenfolge abstimmen lassen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Abänderungsantrag eine Ände­rung des Bundes-Verfassungsgesetzes enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesen­heit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, mit dem in den Artikeln 4, 5 und 6 jeweils eine Ziffer eingefügt wird.

Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Die Abgeordneten Mag. Gerstl, Dr. Wittmann, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend die Artikel 1, 3, 4, 5, 6 und 7 eingebracht.

Wer tritt hiefür ein? – Das ist einstimmig angenommen.

Damit ist auch klar, dass ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit feststellen kann.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Wer stimmt dem zu? – Das ist wiederum einstimmig angenommen.

Logischerweise liegt somit auch die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit vor.

Dritte Lesung: Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Entwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist mit der erforderli­chen Zweidrittelmehrheit, aber mehrheitlich angenommen. Der Gesetzentwurf ist so­mit auch in dritter Lesung angenommen und beschlossen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite