Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll152. Sitzung / Seite 65

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Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1298 der Beilagen angeschlossene Ent­schließung betreffend Datenschutz bei Wahlkarten.

Wer stimmt dem zu? – Das ist wiederum einstimmig angenommen. (E 178.)

11.44.553. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1296 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Vertragsbedienstetenge­setz 1948 geändert werden (Besoldungsrechtsanpassungsgesetz) (1325 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangen wir zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Erster Redner dazu ist Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.

 


11.45.12

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretär! Hohes Haus! Ich beginne meine Rede einmal – man sagt ja immer, was die Regierung vorlegt beziehungsweise die Regierungsparteien hier beschließen, das ist das Richtige, das ist das Gute – mit einem Bericht aus der „Wiener Zeitung“ von Dr. Werner Zinkl. Ich lese ihn Ihnen vor.

„Anstatt sich endlich ordentlich der Aufgabe zu widmen und eine entsprechende An­passung der Anrechnungsbestimmungen vorzunehmen, setzt die Bundesregierung be­harrlich den auf völlig falschen Ansätzen gestützten Weg fort. Der aktuelle Entwurf im Ministerratsvortrag vom 11. Oktober 2016 stellt erneut einen massiven Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit dar. Zum nunmehr dritten Mal wird versucht, in einer legistisch äu­ßerst fragwürdigen Vorgangsweise bereits höchstgerichtlich zuerkannte Rechtsansprü­che zu ignorieren.“

Das, meine Damen und Herren, sagt eigentlich, wie ich meine, alles – und das sagt kein Geringerer als Dr. Werner Zinkl, und das ist immerhin der Präsident der Öster­reichischen Richtervereinigung, und nicht die Opposition, die nach Ihrer Meinung im­mer falsch liegt und immer nur Verschwörungstheorien hat. Und diese neue sogenann­te – sie verdient ja nicht einmal diesen Ausdruck – reparierte Regierungsvorlage ist jetzt der Weisheit letzter Schluss. Als das versucht man sie uns ja zu verkaufen.

Das war jetzt, wie gesagt, der Präsident der Österreichischen Richtervereinigung, die Opposition wird Ihnen ziemlich geschlossen sicher noch ganz andere Sachen sagen, wie auch ich als Mandatar der FPÖ, und ich habe es Ihnen schon im Ausschuss ge­sagt: Man hat wirklich das Gefühl, dass man da gar nichts reparieren will, sondern man will hier auf dem Rücken der öffentlich Bediensteten Zeit gewinnen. Es ist voll­kommen egal! – Die jetzige Regelung hat der Verwaltungsgerichtshof im September 2016 auf­gehoben. Man nimmt auch das wieder bewusst in Kauf. Dieses Gefühl hat man, denn sonst hätte man unseren Oppositionsantrag angenommen, in dem wir wollten, dass man Meinungen einholt, dass man eine Ausschussbegutachtung macht. Das haben wir gefordert, aber das wurde weggewischt.

Man will das in Wahrheit gar nicht reparieren, man nimmt das in Kauf. Man will hier auf dem Rücken der öffentlich Bediensteten einfach nur Zeit gewinnen, damit man diese Gelder nicht auszahlen oder zurückzahlen muss. Das will man. Man will das Geld nicht in die Hand nehmen.

Ich sage Ihnen, den zwei Regierungsparteien – den beiden Noch-Regierungsparteien SPÖ und ÖVP –, klipp und klar: Die Leistung des Öffentlichen Dienstes ist Ihnen nichts wert. Auch wenn Sie sich hier zehnmal, hundertmal im Jahr herstellen und sich bei den öffentlich Bediensteten bedanken, dann ist das schön, aber davon hat kein einziger öffentlich Bediensteter etwas. Das Einzige, wie Sie hier – und das war jetzt die Na-


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