Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll152. Sitzung / Seite 66

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gelprobe – Ihre Einstellung hätten beweisen können, das wäre zunächst einmal die An­nahme unseres Antrages im Ausschuss gewesen, der nur besagt hätte, dass bis zum 15. Dezember 2016 Äußerungen in der Parlamentsdirektion einlangen sollen, und dann machen wir das gescheit. Das heißt: Zurück an den Start, und stellen wir das endlich auf gerade, gesunde Füße! Schauen wir, dass die öffentlich Bediensteten endlich zu ihrem erworbenen Recht kommen!

Das will man nicht, und darum sage ich Ihnen eines: Sie können sich hier hundertmal herstellen und sich bei den öffentlich Bediensteten bedanken, man glaubt es Ihnen nicht mehr. Hier hätten Sie nämlich beweisen können, auch durch eine gescheite Re­paratur dieses Gesetzes, dass Ihnen die Leistung des Öffentlichen Dienstes etwas wert ist. (Beifall bei der FPÖ.) Sie ist Ihnen nichts wert! Es sind einfach immer nur nette Worte, die Sie hier vom Rednerpult sagen – aber man glaubt es Ihnen nicht mehr. Aber glaubt uns, wir haben kein Problem damit: Wir werden den öffentlich Bediensteten sa­gen, dass diesen zwei Regierungsparteien, dass dieser Bundesregierung diese Leis­tung eigentlich nichts wert ist und dass das hier ewig auf die lange Bank geschoben wird. Da nimmt man alles in Kauf. Man will das Geld nicht in die Hand nehmen, das ist halt einfach nichts wert. Man hat es nicht, man will es nicht und man nimmt das alles bewusst in Kauf.

Das ist verwerflich, und da muss man sich hier vom Rednerpult aus wieder – zum x-ten Mal! – bei den öffentlich Bediensteten entschuldigen. An uns von der Opposition, an uns Freiheitlichen liegt es nicht, es liegt einfach an Rot und Schwarz, an dieser Bundesre­gierung, die da einfach nichts weiterbringt, nichts Gescheites auf den Tisch legt.

Ich habe es Ihnen zu Anfang meines Debattenbeitrages vorgelesen, weil man immer wieder sagt, die Opposition ist gegen alles, und Sie immer glauben, Sie liegen richtig und dass das schon der große Wurf ist, dass das schon das Richtige ist und so weiter, und ich sage es Ihnen noch einmal: Wir Freiheitliche unterschreiben das vollinhaltlich, was Ihnen der Präsident der Österreichischen Richtervereinigung in der „Wiener Zei­tung“ ausgerichtet hat! Und glauben Sie mir, die öffentlich Bediensteten wissen ganz genau, dass sie von Rot und Schwarz schon lange im Stich gelassen wurden und dass sie nichts für sie übrig haben. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

11.50


Präsident Karlheinz Kopf: Nun ist Frau Staatssekretärin Mag. Duzdar zu Wort ge­meldet. – Bitte.

 


11.50.58

Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Mag. Muna Duzdar: Sehr geehrter Herr Prä­sident! Werte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Es liegt Ihnen ein Geset­zesänderungsvorschlag vor, der in der Tat zum Gegenstand hat, die Besoldungsre­form, die im Februar 2015 in Kraft getreten ist, zu sanieren. Lassen Sie mich voraus­schicken, dass ich Verständnis dafür habe, dass im Zusammenhang mit der rechtli­chen Sanierung der Besoldungsreform 2015 ein erheblicher Bedarf nach Fragen be­steht.

Wir haben es da mit einem komplexen Thema zu tun, das uns mittlerweile seit vielen Jahren begleitet und das im Zusammenhang mit Fragen der Altersdiskriminierung steht. Es ist Ihnen zur Kenntnis gelangt, dass es mit 9. September 2016 ein Erkenntnis
des Verwaltungsgerichtshofes gegeben hat, das die Regelungen der Besoldungsre­form 2015 für gesetzwidrig und für nicht anwendbar erklärt hat.

Zur Vorgeschichte darf ich kurz Folgendes ausführen: In Anlehnung an die europäi­sche Antidiskriminierungsrichtlinie aus dem Jahr 2000 hat der Europäische Gerichtshof bereits im Jahr 2009 im Fall Hütter erkannt, dass die Vordienstzeitenanrechnung im Öf­fentlichen Dienst altersdiskriminierend ist. Er hat das deswegen getan, weil Ausbil-


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