Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll152. Sitzung / Seite 67

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dungs- und Schulzeiten nach dem 18. Lebensjahr im Öffentlichen Dienst immer als Vor­dienstzeiten anerkannt wurden und Ausbildungs- und Schulzeiten vor dem 18. Lebens­jahr nicht als Vordienstzeiten angerechnet wurden.

Im Zuge der Besoldungsreform 2015 hat man nochmals versucht, den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes zu entsprechen. Was hat man getan? – Man hat ein neu­es Gehaltssystem geschaffen, in das alle Bundesbediensteten übergeleitet wurden, und man hat auf das faktische Gehalt abgestellt und keine Neuberechnung vorgenommen.

Bei dieser Reform hat man eben diese alten, altersdiskriminierenden Bestimmungen außer Kraft gesetzt und für nicht anwendbar erklärt. Der Verwaltungsgerichtshof ist die­ses Mal in seinem Erkenntnis jedoch zu der Auffassung gelangt, dass der Gesetzgeber anders zu verstehen wäre und dass der Gesetzgeber nicht gemeint haben kann, dass die alten Bestimmungen nicht mehr anwendbar sind, weil sonst Gehaltsbestandteile der Vergangenheit – vor dem Februar 2015 – nicht überprüfbar wären.

Er kommt in seinem Erkenntnis zu der Schlussfolgerung, dass in unmittelbarer Anwen­dung des Unionsrechts den Bediensteten daher drei Jahre an Vordienstzeiten anzu­rechnen sind, weil er eben das alte Recht wieder aufleben lässt. Das hätte eine mas­sive budgetäre Belastung zur Folge, und um diese finanziellen Auswirkungen abzu­wenden, haben wir sehr rasch eine Sanierung erarbeitet.

Jetzt stehen wir vor der Situation, dass wir die Besoldungsreform 2015 in der Tat sa­nieren. Wir sind dabei sehr stark auf die Argumente des Erkenntnisses des Verwal­tungsgerichtshofes eingegangen und haben auch versucht, die Regelungslücke, die der Verwaltungsgerichtshof aufgreift, zu schließen. Wir stellen in dieser Sanierung klar, dass die alten Bestimmungen ohne Interpretationsspielraum explizit auf die künftigen und laufenden Verfahren nicht anwendbar sind. Ziel dieser Regelung ist es – das ist der Grund, weshalb wir so rasch gearbeitet haben –, eine erhebliche finanzielle Belas­tung von der Republik abzuwenden, ohne dass es zu Verlusten bei einzelnen Bediens­teten kommt.

Wir mussten mit dieser Gesetzesvorlage sehr schnell reagieren, weil es sonst auch in Zukunft zu einer Ungleichbehandlung bei den Bediensteten gekommen wäre. Die Sach­lage ist sehr schwierig, und ich darf Sie, werte Abgeordnete, um Verständnis und um Zustimmung zu dieser Regelung ersuchen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.55


Präsident Karlheinz Kopf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Pendl zu Wort. – Bitte.

 


11.55.53

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Dies ist zugegebenermaßen eine sicherlich nicht einfache Sachdiskussion, aber lassen Sie mich eingangs Folgendes zum Ausdruck bringen: Herr Kollege Lausch, es wird deswegen gerade für jene Berufsgruppe, aus der du kommst, immer schlechter, wenn man es sich wirklich im Detail ansieht, denn aus einer ur­sprünglichen … (Abg. Lausch: Das liegt aber an eurer Regierung!) – Bitte zuhören! An­scheinend tut ihr das im Ausschuss nicht und sonst auch nicht.

Wir haben schon angeboten, uns mit allen Spezialisten zusammenzusetzen; wer das Angebot angenommen hat oder nicht, das lasse ich dahingestellt. Es gilt übrigens noch immer! Wir haben erst kürzlich wieder geredet, oder nicht, Herr Kollege Hagen? – Das stimmt, oder etwa nicht?

Eine ursprüngliche Diskriminierungsbestimmung – die Frau Staatssekretärin hat es zum Ausdruck gebracht – aufgrund von Entwicklungen auch auf europäischer Ebene, durch


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