die wir auf einmal die Situation gehabt haben, wie es sie seit der Einführung des Öffentlichen Dienst beziehungsweise seit der alten Dienstpragmatik 1914 nie gegeben hat, dass Zeiten vor dem 18. Lebensjahr angerechnet wurden, war das auslösende Moment. Von da an hat man immer versucht, eine faire und solidarische Regelung, bei der niemand etwas verliert, zu finden.
Mittlerweile ist es ein rein juristisches Problem, und ich gebe nur eines zu bedenken – das habe ich schon im Ausschuss gesagt, und da lassen wir die Sozialpartner einmal beiseite –: Wenn wir etwas ausverhandeln und einen Kompromiss schließen, der, Herr Kollege Loacker, das Dienstrecht betreffen würde, bei dem wir in gutem Glauben eine Ausgewogenheit zwischen Höchstlohngruppen und Niedriglohngruppen zu finden versuchen, wenn wir diesen Kompromiss finden würden, dann kann man, weil natürlich jede einzelne Planstelle und Verwendungsgruppenbewertung im Gesetz steht, nicht ausschließen, dass unser Kompromiss dann im Individualverfahren bei einer Klage aufgehoben wird.
Da kann ich nicht sagen: Das ist schlampig! Da passieren solche Sachen! – Diese Entwicklung bringt uns in eine Situation, in der Verhandlungsergebnisse schwierig sind – selbst hier; es ist immer dasselbe, denn es steht dann schlussendlich in einem Gesetz – und in der sich die Frage stellt, ob wir bei diesen Entwicklungen überhaupt in der Lage sind, bei Einzelklagen, die sich dann auf das gesamte System auswirken – denn auch das war, als es angefangen hat, eine Einzelklage; das nur, um fair zu sein –, immer wieder Sicherheit zu schaffen.
Das ist das, was ich nicht verstehe. Wenn mir das der Kollege Hagen sagt oder du, dann sage ich, dass wir uns einmal unsere Berufsgruppen anschauen müssen. Als diese Diskussion begonnen hat, hat man nämlich versucht, dass – was die Geschichte des Vorrückungsstichtags betrifft – gerade die Exekutive gegenüber den Hochlohngruppen nicht untergeht. Und alle, die sich jetzt dauernd beschweren, sind Hochlohngruppen! Wenn wir auf diese Position zurückgehen, dann sind die gesamten Niedriglohngruppen Verlierer und die Hochlohngruppen Gewinner.
Ich habe immer eingeladen, sich anzuschauen, ob das eine Lösung im Sinne von Fairness und Gerechtigkeit ist. Ich glaube, dass wir nach wie vor die Verpflichtung haben zu schauen, dass wir in der Relation halbwegs einen Ausgleich innerhalb der Verwendungsgruppen und der einzelnen Berufsgruppen haben, was Höchst- und Niedriglohngruppen innerhalb des Öffentlichen Dienstes betrifft.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als einer, der immer zur Verfügung steht, egal, ob es um Einzel- oder Gruppengespräche geht, kann ich sagen: Ich war immer dafür, dass wir schnell zu einem neuen Dienstrecht kommen. Ich glaube aber, auch bei Verhandlungen über ein neues Dienstrecht stellt sich die Frage – diese Frage stellt sich immer –, inwieweit man in der Lage ist, im Verhandlungsweg einen halbwegs solidarischen Ausgleich zustande zu bringen. Wenn ein Einzelner dann klagt, hat man jedoch wieder das Problem, dass dieser Einzelfall rein juristisch dahin gehend entschieden wird, ob er in das System passt oder nicht.
Wir werden ewig Gehaltsverhandlungen führen müssen, wir werden ewig Eingruppierungen regeln müssen. Es ist nicht möglich, dass wir bei einem Dienstrecht für einige Hunderttausend Leute mit Einzelverträgen arbeiten, nur damit sie dann juristisch wirklich hundertprozentig abgesichert sind. Das ist das Problem, das wir haben, und ich bitte darum, dieses Problem sachlich zu beurteilen und nicht zu sagen, wie wir hier auch schon gehört haben, dass das schludrig oder was weiß ich was ist. (Abg. Lausch: Sachlich wäre unser Antrag gewesen!) – Schau dir das bitte nur ein einziges Mal an, nur ein einziges Mal, dann wäre ich schon sehr glücklich! (Abg. Lausch: Wir haben es uns öfter angeschaut!)
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