Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll152. Sitzung / Seite 69

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Ich möchte mich wirklich bedanken, Frau Staatssekretärin, denn ich weiß, wie schwie­rig das Thema ist und wie das über das Staatssekretariat hereingebrochen ist. Ich möchte daher auch, weil ich weiß, was das in Wirklichkeit an Arbeit bedeutet, der gan­zen Dienstrechtssektion dafür danken. Es wird immer kritisiert, kritisiert, kritisiert, aber schaut euch einmal an, wie viele Kolleginnen und Kollegen in der Dienstrechtssektion sind! Die können rund um die Uhr arbeiten. Das sind lauter Spezialisten, denn Dienst­rechtler findet man nicht auf dem freien Markt. Und diese Kolleginnen und Kollegen der Dienstrechtssektion haben es nicht verdient, dass man schludrige Bemerkungen über sie macht. Das haben sie nicht verdient. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich bedanke mich bei Ihnen, Frau Staatssekretärin. Versuchen wir gemeinsam – wir haben ja auch wieder einen Entschließungsantrag eingebracht –, zu einer Lösung zu kommen! Ich bitte alle, da auch wirklich inhaltlich mitzuarbeiten, weil es ein interes­santes Thema für alle ist, aber ich warne davor zu glauben, dass im Einzelfall, wenn wir im Verhandlungsweg ein Ergebnis erzielt haben, alles sicher ist und pickt. Das glau­be ich nicht. Alle, die sich mit diesen Fragen schon beschäftigt haben, wissen das.

Ich glaube, man muss sich zu einem solidarischen Ausgleich zwischen den unterschied­lichen Einkommensgruppen bekennen. Ich habe mich immer dazu bekannt.

Ich lade Sie wirklich ein, daran mitzuarbeiten und das sachlich zu diskutieren, denn dieses Thema ist viel zu ernst, als dass wir es nur politisch diskutieren sollten. (Beifall bei der SPÖ.)

12.02


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhau­ser. – Bitte.

 


12.02.46

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Pendl! Ich bekenne mich durchaus dazu, dass Gewerkschaft und Arbeitge­berseite, in diesem Fall das Bundeskanzleramt beziehungsweise das Staatssekretariat, versuchen, eine politische Lösung auszuverhandeln, aber eine politische Lösung ist nichts wert, wenn sie dann rechtlich nicht hält. Und das ist das Grundproblem, das wir hier haben. (Abg. Pendl: Das hast du aber bei jedem einzelnen Arbeit…!) Das ist viel­leicht ein Konsens in der Theorie, aber in der Praxis muss dieser Konsens natürlich auch den rechtsstaatlichen Anforderungen entsprechen. Das ist ja hier das Problem.

Das erste EuGH-Urteil – nur, um zu zeigen, wie der Gesetzwerdungsprozess abläuft – gab es am 18. Juni 2009. Dann hat es 2010 den ersten Sanierungsversuch gegeben. Der war wieder nicht EU-rechtskonform – das war 2014. Dann hat es 2015 eine erste Änderung gegeben, im Mai 2015 die zweite Änderung, im Dezember 2015 die dritte Änderung, im Juni/Juli 2016 wieder eine Änderung, und heute haben wir schon wieder eine Änderung vorliegen.

Wenn man beispielhaft anführen möchte, wie ein parlamentarischer Gesetzgebungs­prozess nicht laufen soll, dann ist das ein Bilderbuchbeispiel dafür.

Wenn die Opposition nach fünf-, sechsmaligem Scheitern des Gesetzes beantragt, die­ses Gesetz einer Begutachtung zu unterziehen – es wurde nämlich auch nicht begut­achtet –, und der Begutachtungsantrag abgelehnt wird, dann fehlt mir jedes Verständ­nis. Und wenn die Begründung für die Ablehnung ist: Da kennt sich eh niemand aus!, also sinngemäß, es kann ja gar kein konstruktiver Beitrag kommen, dann fehlt mir auch dafür jedes Verständnis. Wir stehen für solch einen Gesetzgebungsprozess nicht nur Verfügung. Das hat noch gar nichts mit der Frage zu tun, ob man einen Kompromiss mit der Gewerkschaft akzeptieren möchte oder nicht.

Es gibt aber in diesem Zusammenhang noch eine zweite Stilblüte. Es gibt einen äu­ßerst interessanten Entschließungsantrag der Regierungsparteien, mit dem wir eine


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