Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll152. Sitzung / Seite 70

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Premiere erleben: Es wird nämlich ein Entschließungsantrag eingebracht, der zum In­halt hat, dass ein zurückliegender Entschließungsantrag, der hier im Parlament be­schlossen wurde, von der Regierung endlich umgesetzt werden soll. Das heißt, es gibt den einfachen Entschließungsantrag und es gibt dann offensichtlich auch noch den Ent­schließungsantrag zum Quadrat – das ist der, der der Regierung sagt, sie muss einen Entschließungsantrag, den wir schon früher beschlossen haben, umsetzen. Das wird dann irgendwann absurd.

Es ist aber zu einem gewissen Grad auch wieder – wie soll ich sagen? – Ironie, dass die Regierungsparteien mit ihren Entschließungsanträgen genauso scheitern, wie die Opposition von der Regierung bei Anfragen im Stich gelassen wird. Insofern empfinde ich es schon fast – Häme möchte ich nicht sagen, weil es mir um den Parlamenta­rismus leid tut, Genugtuung ist es auch nicht –, ich habe bis zu einem gewissen Grad Mitleid mit euch und kann verstehen, wie schwer es ist, dass ihr sozusagen mit dem zweiten Entschließungsantrag in die Warteschleife geht.

Wir werden auch diesem Entschließungsantrag nicht zustimmen, denn es kann kein Präjudiz geben, dass man sozusagen, wenn man beim ersten Mal scheitert, ein zwei­tes Mal betteln gehen muss. Entschließungsanträge sind umzusetzen, dabei bleibt es! Daher ist auch der zweite Entschließungsantrag nicht notwendig – ein Musterbeispiel dafür, wie Parlamentarismus nicht laufen soll. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Lausch und Loacker.)

12.06


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Karl. – Bitte.

 


12.06.06

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich gar nicht mit vergan­genen oder gegenwärtigen Reformen des Besoldungsrechts aufhalten – dazu wurde ja schon viel gesagt –, ich möchte vielmehr auf die Zukunft des Dienst- und Besoldungs­rechts für den Öffentlichen Dienst eingehen.

Im aktuellen Regierungsprogramm ist ja im Kapitel Moderner Staat eine Modernisie­rung des Dienstrechts vorgesehen. Ziel ist die Schaffung eines modernen, eigenständi­gen und einheitlichen Dienstrechts mit berufsspezifischen Ausprägungen. Dabei sollen zum einen die Erfordernisse der Gemeinwohlorientierung im Sinne einer optimalen Leistungserbringung für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Unternehmen mit einer öffentlich-rechtlichen Grundausrichtung berücksichtigt werden, zum anderen muss das neue Dienstrecht auch geeignet sein, die Rechtsstaatlichkeit in einem umfassen­den Sinne sicherzustellen. Schließlich soll durch moderne Besoldungsverläufe die Kon­kurrenzfähigkeit des Dienstgebers Bund auf dem Arbeitsmarkt auch für die Zukunft ab­gesichert werden.

Zur Erreichung dieses Ziels soll eine gleiche dienstrechtliche Basis vorbereitet werden, die eine einheitlichere und flachere Besoldungsstruktur für zukünftige Vertragsbediens­tete und Beamte beinhaltet. Außerdem soll der Stufenbau des neuen Dienstrechts so angelegt werden, dass berufsspezifische Besonderheiten berücksichtigt werden können.

Wie eine Modernisierung des Dienstrechts aussehen kann, das zeigen uns etwa auch einzelne Bundesländer wie die Steiermark, Niederösterreich und Oberösterreich. Dies ist auch dem Rechnungshof positiv aufgefallen.

Auf Bundesebene verfügen wir zwar über die genannten Ziele und die Maßnahmen zur Zielerreichung laut Regierungsprogramm, das, was noch fehlt, ist allerdings die Um­setzung. Bereits im Zuge der Beschlussfassung der Besoldungsreform 2015 hat der Na­tionalrat die Bundesregierung daher mittels Entschließung aufgefordert, die Verhand-


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