Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll152. Sitzung / Seite 71

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lungen mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst zur im Regierungsprogramm vorgese­henen Reform des Dienst- und Besoldungsrechts aufzunehmen, und zwar mit dem Ziel, diese bis Ende 2016 als Grundlage für die Erstellung einer Regierungsvorlage ab­zuschließen. Nunmehr bekräftigen wir dieses Bekenntnis zur Schaffung eines neuen Dienst- und Besoldungsrechts mit einem neuerlichen Entschließungsantrag.

Herr Abgeordneter Steinhauser hat sich ja gerade darüber lustig gemacht, dass wir diesen Entschließungsantrag neuerlich einbringen. Ich kann Ihnen aber sagen, warum wir das tun, warum wir diesen Entschließungsantrag neuerlich einbringen: ganz ein­fach – weil wir etwas wollen. Und wenn man etwas will, dann ist es ja häufig und nicht zuletzt gerade in der Politik so, dass man hartnäckig bleiben muss, dass man nicht lockerlassen darf. Wenn es um die Schaffung eines neuen Dienst- und Besoldungs­rechts geht, ja, dann lassen wir nicht locker.

Deshalb wird im neuerlichen Entschließungsantrag der Bundeskanzler aufgefordert, die Verhandlungen mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst zur Reform des Dienst- und Besoldungsrechts ehestmöglich mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Gesetzes­vorlage abzuschließen. Dass die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst als Verhandlungs­partner zur Verfügung steht, beweist etwa die Titelgeschichte des GÖD-Magazins vom 17.6.2013. Dort wird die Reform des Dienst- und Besoldungsrechts als längst überfällig bezeichnet. Zudem wird dargestellt, warum Österreich ein zeitgemäßes Dienstrecht braucht und wie es aussehen soll. Dieser Artikel schließt mit den Worten – ich zitiere –:

„Der Standpunkt der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst ist jedenfalls klar: Österreich braucht ein neues, attraktives Dienstrecht, um im Wettbewerb um die besten Köpfe be­stehen zu können. Und zwar rasch!“

Dem ist nichts hinzuzufügen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.10


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


12.10.23

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Hohes Haus! Ja, ich fin­de den Entschließungsantrag zum Entschließungsantrag, den die Regierungsparteien an sich selbst richten, genauso lächerlich wie Kollege Steinhauser.

Damit komme ich auch schon zum Gesetzesantrag selbst. Das Bundeskanzleramt, Frau Staatssekretärin, legt hier einen Entwurf vor nach dem Motto: Ich mach mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt. – Eine fragwürdige Novelle nach der anderen.

Wir gehen von einer diskriminierenden Anrechnung von Vordienstzeiten aus. Und jetzt scheint die fachliche Kompetenz im Bundeskanzleramt schon auf die Dreieinhalbtage-woche umgestellt zu haben, denn das, was jetzt hier vorliegt, wird wieder nicht halten.

Warum? – Sie gehen her und leiten Leute, die diskriminierend eingestuft sind, in ein neues System mit dem gleichen Lohn beziehungsweise Gehalt über. Und jetzt besei­tigen Sie die diskriminierenden Stichtage – einfach weg damit. Dass aber das Ergebnis von diesen diskriminierenden Stichtagen hergeleitet ist, bleibt eine Tatsache, an der ihr Kunstgriff nicht vorbeiführen wird.

Sie agieren dabei so wie ein dreijähriges Kind, das sich die Augen zuhält und glaubt, es sei dann nicht mehr da. Denn: Was ich nicht sehe, das kann es nicht geben! So ist es bei Ihnen mit den Stichtagen. (Beifall bei den NEOS.)

Und jetzt gehen Sie 68 Jahre zurück, bis ins Jahr 1948, und räumen nachträglich Re­gelungen weg. Ich habe im Ausschuss schon gesagt: Sie können auch versuchen, rückwirkend die Monarchie abzuschaffen, aber das wird nicht gehen, die war trotzdem da!

 


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