wesen wider. Was die Ausbildung betrifft, so sagst selbst du als Wissenschaftssprecher, dass die Ausbildung der Medizinstudenten/Medizinstudentinnen, was den universitären Bereich betrifft, zum Wissenschaftsministerium ressortiert.
Ich glaube, da verdanken wir es vor allem der Regierung Gusenbauer – ich glaube, es war damals noch Gusenbauer, der in Brüssel trotz vieler Schwierigkeiten die Quote herausverhandelt hat, um eben das zu limitieren –, dass wir nicht nur Numerus-clausus-Flüchtlinge aus Deutschland haben, sondern auch genug Plätze für Österreicherinnen und Österreicher sichern konnten. Wir können die Menschen aber nicht dazu zwingen, bei uns zu arbeiten.
Zu der Frage: Wir zahlen die Ausbildung der Studenten aus dem Ausland, sollen sie deshalb in Österreich bleiben? – Ich glaube, was wir versuchen sollten, ist, die Ausbildungsqualität danach zu steigern. Das wiederum liegt zum Teil in meinem Zuständigkeitsbereich, und zwar geht es da um die Frage: Wie gestalte ich die Medizinausbildung in den Spitälern aus? Da haben wir versucht, mit der Lehrpraxisfinanzierung, mit der Verkürzung des Turnusses und mit Blöcken wie Common Trunk zu gemeinsamen Positionen zu kommen.
Nun komme ich zu den Themen MRT, CT, niedergelassener Bereich, Wartezeiten in den Spitälern: MRT, CT, das ist eine Frage der Verhandlungen zwischen Ärztekammer, Wirtschaftskammer – in den meisten Fällen Institute – und Sozialversicherung – also nichts, worauf die Gesundheitsministerin großartig Einfluss nehmen kann, außer alle an einen Tisch zu holen und zu hoffen, dass man dort zu Lösungen kommt, was, wie ich glaube, jetzt einmal zumindest zu einer Entspannung der Situation beigetragen hat.
Deshalb kann ich das mit den 6 Monaten Wartezeit beim MRT oder CT nicht ganz glauben und würde auch darum ersuchen, dass man sich in solchen Fällen direkt mit meinem Ministerium, mit meinem Büro kurzschließt. Da versuchen wir auf jeden Fall, Einfluss zu nehmen und einmal zu schauen, ob das stimmt. Diese Wartezeiten wären extreme Ausreißer.
Nächster Punkt – das Schließen von Ambulanzen in Spitälern, nicht zuletzt aufgrund der verkürzten Arbeitszeiten für Ärztinnen und Ärzte: Das Ärztearbeitszeitgesetz ressortiert zum BMASK. Das ist ein Gesetz, das zwischen den Sozialpartnern und dem Sozialministerium ausverhandelt wurde. Ich glaube, wir alle sind uns darin einig, dass auch Ärztinnen und Ärzte eine angemessene Arbeitszeit verdienen und nicht 70 Stunden arbeiten sollten, um die Patientenversorgung zu gewährleisten. Das heißt, das ist eine sehr zersplitterte Materie. Was wir versuchen, was ich versuche, ist, Strukturen zu schaffen, die es Ärztinnen und Ärzten in Zukunft erleichtern, auch im niedergelassenen Bereich zu arbeiten.
Die Frage des Interessenausgleichs zwischen Ärztekammer und Sozialversicherung, die von Frau Dr. Mückstein angesprochen wurde, möchte ich ein bisschen kritisch hinterfragen. Wir alle waren glücklich darüber, dass im Augarten ein Kinderambulatorium aufsperren konnte. Das bedeutet eine Versorgung an den Randzeiten und an Wochenenden. Dort versorgen Kinderärzte in größerer Anzahl Patientinnen und Patienten. Dieses Projekt wurde fast 10 Jahre lang von der Ärztekammer blockiert, weil es nicht der Struktur entsprach, die die Kammer gerne gehabt hätte. Das heißt, der Interessenausgleich ist in diesen Fragen sehr oft ein machtpolitischer, und ich glaube, dass wir daran zu arbeiten haben, dass es uns, den Ärztinnen und Ärzten, aber auch der Politik hauptsächlich darum geht, Patientinnen und Patienten gut zu versorgen, und nicht darum, zu versuchen, das Ganze machtpolitisch auszudiskutieren. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Fekter.)
Seien Sie versichert, dass wir in der Frage der Primärversorgung versuchen werden, Strukturen zu schaffen, die es zukünftigen AllgemeinmedizinerInnen in Kooperation mit
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