Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll152. Sitzung / Seite 83

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VertreterInnen anderer Gesundheitsberufe erleichtern, ihrer Arbeit nachzukommen. Wir haben den Diskurs mit der Kammer und den Interessenvertretungen gesucht, und wir werden den Diskurs weiter suchen. Es liegt uns nichts daran, an diesem System etwas zu zerstören, sondern es liegt uns viel mehr daran, in diesem System etwas weiterzu­entwickeln. Das geht leider nicht immer, ohne auch an machtpolitische Interessen ei­niger Strukturen zu stoßen, aber wir werden versuchen, das möglichst gering zu halten und möglichst im Diskurs zu bleiben.

Sie alle kennen mich: Das Gesundheitswesen ist mir ein Riesenanliegen, und ich ver­spreche Ihnen, dass ich versuchen werde, gut darauf aufzupassen. (Allgemeiner Bei­fall.)

12.54

12.54.19

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Besten Dank, Frau Bundesministerin. Sie sind Vorbild für viele Menschen in Österreich. Sie haben den ungeteilten Respekt und die großar­tige Unterstützung aller Mandatare hier im Haus. Ich danke Ihnen sehr, sehr herzlich dafür, dass Sie mit Ihrer Haltung vielen Menschen Hoffnung geben. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Vielen Dank. (Allgemeiner Beifall.)

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1293 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist Ein­stimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

12.55.275. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1863/A der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekengesetz geändert wird (1310 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gusenbauer-Jäger. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


12.55.56

Abgeordnete Marianne Gusenbauer-Jäger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Auch mich freut es, dass unsere Frau Bundesministe­rin heute hier sitzen kann.

Der Entschließungsantrag, der heute hier zur Beschlussfassung vorliegt, wird erfreuli­cherweise auch von der Opposition unterstützt. Mit der Rechtsprechung des Europäi­schen Gerichtshofes wird erneut eine Novellierung des Apothekengesetzes herbeige­führt. Das bringt wiederum eine Verbesserung der Apothekerleistungen.

Der Behörde ist es jetzt möglich, auch dann eine Apotheke installieren zu lassen, wenn die Zahl 5 500 der zu versorgenden Personen unterschritten wird. Es können also


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