Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll152. Sitzung / Seite 84

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weitere Apotheken installiert werden, wenn besondere Bedingungen vorhanden sind, wie zum Beispiel eine erhöhte Nachfrage bei den Flughäfen oder wenn mehrere Ambu­lanzen vorhanden sind. Es kann mit dieser Regelung auch der ländliche Raum besser versorgt werden, und das freut mich als Kommunalsprecherin besonders. Der entspre­chende Passus im Gesetzestext lautet: „auf Grund besonderer örtlicher Verhältnisse im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung“.

Damit ist jetzt auch die Möglichkeit eröffnet, im ländlichen Raum zusätzliche Apotheken zu installieren. Es wird ja auch dazu kommen beziehungsweise wird erwartet, dass Pri­märversorgungszentren entstehen. Es werden also mehrere Ärzte auf kleinerem Raum ordinieren, und das wird bewirken, dass dort auch mehrere Medikamente benötigt wer­den. Es ist so, dass gerade Personen mit eingeschränkter Mobilität genau dort, wo sie beim Arzt sind, auch gleich die nahe gelegene Apotheke benützen können, ihre Medi­kamente dort kaufen oder besorgen können. Für ältere Menschen oder Mütter mit klei­nen Kindern ist das eine Möglichkeit, die genau dort, wo kein längerer Weg notwendig sein soll, wirklich genutzt werden kann.

Im Interesse der besseren Versorgung mit Medikamenten auch im ländlichen Raum wer­den wir diesen Antrag natürlich unterstützen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.) 

12.58


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.

 


12.58.39

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Es geht hier wieder um scheinbar harmlose Materien, und zwar geht es um die übliche Abgrenzung: Wann darf eine Apotheke aufgemacht werden und wann nicht? Da geht es auch um Geld – natürlich, ist klar. Der EuGH hat gemeint, man muss das ein bisschen lockerer gestalten, aber gestatten Sie mir, zwei oder drei prinzipielle Dinge dazu zu sagen.

Erstens: Das österreichische Apothekensystem ist im weltweiten Vergleich sehr, sehr gut; das muss man einmal festhalten.

Zweitens: Wir wollen in Österreich den Freiberuf des Apothekers, der eine extrem stren­ge Ausbildung hat und der auch mit hoher Qualität beraten soll, weiterhin erhalten. Des­halb können wir da ordnungspolitisch keinen Wildwuchs – nämlich dass jeder tut, was er will – zulassen. Ich will nicht das englische System, wo der Apotheker irgendwo im letzten Kammerl etwas ausgibt und sich der Patient dann mehr oder weniger selber be­raten muss. Ich glaube, das ist nicht unser Ziel.

Ziel muss es sein, dass flächendeckend eine hohe Qualität der Beratung vorhanden ist, denn Medikamente sind kein Waschmittel! (Beifall bei der ÖVP.)

12.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte schön.

 


13.00.04

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bun­desminister! Ich möchte ein wenig an die Ausführungen meines Vorredners anschlie­ßen. Wir haben ein vom EuGH aufgehobenes Gesetz sozusagen repariert. Ich glaube, dass die Regelung in Österreich insgesamt eine sehr gute ist, nämlich dass es einen Gebietsschutz für Apotheken gibt. Ich habe auch schon im Ausschuss angemerkt, dass die Apothekerkammer die Erläuterungen gerne etwas ausführlicher gehabt hätte. Scha­de, dass sich da die Regierung nicht mehr bewegt hat.

 


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