piriert von einem Antrag von ihm – denn wir haben jetzt ja mehrere zu diskutieren –, ein paar Fragen stellen.
Die erste Frage lautet: Wie viel zahlt das AMS an Beiträgen in die Pensionsversicherungsanstalt, in die Unfallversicherungsanstalt und die Krankenversicherungen für Menschen, die aus Kärnten nach Wien gezogen sind? Noch eine ähnliche Frage: Wie viel zahlt das AMS an Beiträgen in die Pensionsversicherungsanstalt, in die Unfallversicherung, in die Krankenversicherung für rothaarige Menschen? Eine andere Frage – wir können das Spiel jetzt weiterführen –: Wie viel zahlt das AMS an Pensionsversicherungsleistungen, an Krankenversicherungs-, an Unfallversicherungsleistungen an Menschen, die aus der katholischen Kirche ausgetreten sind? (Abg. Peter Wurm: Das sind alles Menschen!) – Ja, das sind alles Menschen.
Ich kann dieses Spiel noch relativ lange weiterspielen. Es klingt vielleicht absurd in Ihren Ohren, aber es bezieht sich auf einen Antrag, der genau darauf abzielt, auf einen Antrag von Herrn Kollegen Kickl, der nämlich will, dass ausgewiesen wird, wie die jährlichen Transferzahlungen des AMS beziehungsweise der Arbeitslosenversicherung für EU-Bürger und EU-Bürgerinnen, für Drittstaatsangehörige, für Asylberechtigte und subsidiär Schutzbedürftige an die Pensionsversicherungsanstalt, an die Krankenversicherung und an die Unfallversicherung ausschauen. Das hätte er gerne aufgelistet. (Abg. Peter Wurm: Genau, das hätten wir gerne aufgelistet!) – Das hätten Sie gerne aufgelistet. Und warum wollen Sie nicht, dass Rothaarige, Menschen, die aus der katholischen Kirche ausgetreten sind, Menschen, die von Kärnten nach Wien gezogen sind, auch aufgelistet werden? Was soll der absurde Antrag? Es kann sich nur um einen Irrtum handeln, oder? (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Ich gehe davon aus, dass es sich bei diesem Antrag vom Sozialsprecher der FPÖ um einen Irrtum handelt, denn dabei geht es in jedem Fall um Menschen, die gearbeitet und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Und warum müssen wir jetzt die einen ausweisen, wollen wir sie vielleicht sonst noch irgendwie kennzeichnen? Und warum die anderen nicht? Was bezweckt dieser Antrag? Das konnte uns leider im Ausschuss niemand erklären. Ich halte Anträge wie diesen für sehr gefährlich, bei denen man Menschen aus irgendwelchen willkürlichen Gründen auseinanderdividiert, nämlich Menschen, Frauen und Männer, die gearbeitet haben und aus ihrer Arbeit einen Anspruch erworben haben, nämlich den der Arbeitslosenversicherung. Daraus resultieren Transferleistungen, das ist einfach rechtens. Sie sprechen Dinge an, die nicht nachvollziehbar sind. Auf diese Absurditäten muss man auch einmal hinweisen, da die Antwort nicht gekommen ist. (Abg. Peter Wurm: Sie werden noch Jahre brauchen, um das zu erkennen!) – Das nächste Mal also vielleicht ein bisschen subtiler, wenn Sie erfahren möchten, welche Transferleistungen es gibt, aber in diesem Fall ist das nicht nachvollziehbar.
Eine Anmerkung wollte ich noch zu Kollegen Schopf machen: Sie waren sehr stolz auf den Mindestlohn, der jetzt bei den Kollektivverträgen für die Handelsangestellten verhandelt wurde. Ja, es ist besser als vorher, aber ich finde es schon sehr bedauerlich – ich habe es mir ausgerechnet –, wir wären dann in 22 Jahren dort, wo wir eigentlich hinkommen wollen, nämlich bei einem Mindestlohn, der halbwegs angemessen ist. Sie haben als Gewerkschafter auch 1 700 € formuliert, jetzt sind wir bei 1 545 €; wenn man das inflationsangepasst rechnet, wären wir in 22 Jahren dort. Insofern ist es für mich kein großer Grund zu feiern, sondern ein Auftrag, weiter um einen gesetzlichen Mindestlohn zu kämpfen. Ich glaube – und das betrifft auch viele Menschen, die von Kollektivverträgen nicht profitieren –, dass es einfach an der Zeit ist, von den kollektivvertraglichen Mindestlöhnen abzugehen und zu einem gesetzlichen Mindestlohn zu kommen, der gewährleistet, dass niemand unter einem bestimmten Niveau verdient. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
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