Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll152. Sitzung / Seite 102

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.59.35

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich vor allem mit den drei Anträgen des Kollegen Loacker beschäftigen. Der erste ist jener über die Sozialversicherungs­träger, bei dem es um die Rücklagenbildung und um eine Deckelung geht.

Vom Prinzip her habe ich nichts gegen Deckelungen (Heiterkeit bei den NEOS), aber in diesem Bereich muss man schon dazusagen, dass es notwendig ist – das ist eine ernste Sache, Herr Kollege Loacker –, zum Beispiel auch zur Abdeckung von Grippe­wellen, dass man da Rücklagen hat.

Es sind Beiträge der Versicherten, und die Selbstverwaltung weiß sehr gut, wie sie mit diesen Beiträgen umzugehen hat. Das zeigen auch zwei unserer bundesweiten Träger, nämlich die Beamtenversicherungsanstalt und die Sozialversicherungsanstalt der ge­werblichen Wirtschaft, in denen Selbstbehaltsmodelle eingebracht wurden, die unter anderem zur Gesundheitsförderung dienen, wie es die SVA gemacht hat; und auch in der Beamtenversicherung wurde jetzt der Selbstbehalt von 20 Prozent auf 10 Prozent abgesenkt, weil eben Rücklagen angehäuft wurden. Das heißt, es wird wieder dorthin zurückgegeben, woher letzten Endes die Beiträge auch kommen.

Wir sagen aber Ja zu einer Effizienzsteigerung in diesem Bereich. Daher hat der Minis­terrat auch Anfang Juli einen Vortrag verabschiedet, wobei es jetzt zu einer Studie kom­men soll, die genau diese Effizienzsteigerungen überprüft. Überprüft werden soll auch, inwieweit das Leistungs- und das Beitragsrecht weitgehend im Rahmen der Selbstver­waltung harmonisiert werden können; und das, glaube ich, sind richtige Punkte. Aus meiner Sicht muss der Versicherte in den Mittelpunkt gestellt werden.

Da ist ein Thema, das ich kurz ansprechen möchte, nämlich die Mehrfachversicherun­gen. Viele, vor allem jüngere Menschen fragen sich, warum sie zwei- oder dreimal ver­sichert sind, nur weil sie in verschiedenen Berufssparten tätig sind. Aus meiner Sicht müsste es möglich sein, diese Mehrfachversicherung dahin gehend zu novellieren, dass es eine Hauptversicherung in der Sparte, in der ich auch das Haupteinkommen erziele, gibt, von der der Versicherte seine Leistungen zu beziehen hat. Ich denke, da­rüber sollte man eine Diskussion führen, weil das letzten Endes auch eine Klarstellung für die Versicherten ist.

Gleiche Beiträge für gleiche Leistung: Wir kennen das. Wenn zum Beispiel grenzüber­greifend gearbeitet wird, wenn man aus Oberösterreich ist und der Arbeitsplatz in Salz­burg oder in Niederösterreich ist, oder wenn man in einer Gemeinschaft lebt und die Partnerin, der Partner in einem anderen Bundesland bei der Gebietskrankenkasse oder überhaupt bei einem anderen Träger versichert ist, dann stellt man manchmal fest, dass bei gleicher Beitragsleistung, wenn ich von der Gebietskrankenkasse rede, unterschied­liche Leistungen angeboten werden.

Ich glaube, diese Dinge muss man in diesem Bereich angehen, ohne das Kind mit dem Bade auszuschütten; aber dazu sind wir bereit. Wie gesagt, die Regierung hat da … (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Zusammenlegung!) – Wenn Sie, Frau Kollegin Bela­kowitsch-Jenewein, nur die Zusammenlegung vorschlagen, muss man eines sagen: In Bayern gibt es eine AOK mit 111 Zweigstellen, und dort ist der Verwaltungskostenan­teil höher als bei uns, wenn man das auf Österreich umrechnet. (Neuerlicher Zwischen­ruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Also man muss da schon einmal auch die Wahr­heit dazusagen.

Ich erinnere da an die Pflegegeldreform, die wir sehr ordentlich über die Bühne ge­bracht haben, in deren Rahmen wir das von über 300 auszahlenden und bearbeiten-


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