Wir stehen einer Diskussion zu diesem Thema sicherlich offen gegenüber. Dennoch geben wir zu bedenken, dass es bereits zwei Instrumente gibt, um zum einen die Öffentlichkeit einzubinden und zum anderen einzelnen Abgeordneten Fachinformation zu bieten. (Beifall bei der ÖVP.)
18.20
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kassegger zu Wort. – Bitte.
18.20
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Erste Lesung über eine Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes, der Geschäftsordnung des Nationalrates: Es ist inhaltlich vom Kollegen Brosz schon erläutert worden, worum es geht. Es geht darum, bei parlamentarischen Enqueten auch Bild- und Tonaufnahmen möglich zu machen, was bisher nicht möglich war.
Nach meinem Verständnis ist die Funktion einer parlamentarischen Enquete neben dem, was Kollegin Himmelbauer gesagt hat, nämlich den interdisziplinären inhaltlichen Austausch von Parlamentariern und Abgeordneten über die Ausschussgrenzen hinweg zu ermöglichen, selbstverständlich auch die Komponente der Öffentlichkeitswirksamkeit, also die Komponente des offenen Parlaments, flapsig formuliert, um Werbung für den Parlamentarismus zu machen. In diesem Zusammenhang ist das sinnvoll, insofern sind wir auch sehr gesprächsbereit und offen, ohne jetzt unser Abstimmungsverhalten präjudizieren zu wollen, was diesen Gesetzgebungsbeschluss betrifft; wir halten diese Initiative grundsätzlich für gut. (Beifall bei der FPÖ.)
18.21
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Scherak zu Wort. – Bitte.
18.21
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Wir sollten die Debatte eigentlich viel grundsätzlicher führen. Zu dem, was Kollegin Himmelbauer gesagt hat: Medien sind ja eh schon erlaubt; das heißt, für den rein internen Austausch ist die Enquete in diesem Fall auch nicht gedacht, weil Medienvertreter sowieso anwesend sein können. Unabhängig davon können wir uns intern auch so austauschen, glaube ich. Die Frage, die wir aber grundsätzlich stellen sollten, ist, wieso die Regierungsparteien immer wieder solche Angst vor der Öffentlichkeit haben.
Was Kollege Brosz vorschlägt, ist, im Zusammenhang mit
einer Enquete grundsätzlich die Öffentlichkeit zuzulassen, also eben
auch Bild- und Tonaufnahmen möglich zu machen, außer der
Hauptausschuss sagt: In diesem Fall nicht! Ich habe das hier schon
x-mal gesagt, und ich werde nicht müde, es weiterhin zu sagen: Im
Europäischen Parlament ist es gang und gäbe und ganz normal,
dass auch Ausschusssitzungen öffentlich sind und man sie sich im
Internet anschauen kann.
Zum Thema interne Debatte: Diese führen wir hier ja auch, nur vor einer sehr breiten Öffentlichkeit – über den ORF und per Livestream kann man sich das Ganze anschauen. Wir sollten uns aber grundsätzlich einmal ernsthaft überlegen, wieso wir nicht viel, viel mehr in diesem Haus öffentlich machen, auch vor dem Hintergrund, dass wir natürlich Bürgerinnen und Bürgern mehr Informationen zur Verfügung stellen wollen, damit sie mehr Verständnis haben. Ich höre immer das Gegenargument – Kollege Wittmann sagt das immer –: Da können wir im Ausschuss ja gar nicht mehr diskutieren! Das sehe ich nicht so, weil man natürlich ernsthaft und normal in einem Ausschuss Argumente austauschen kann, und das trotzdem total unproblematisch ist, auch wenn die Öffentlichkeit dabei zuschaut.
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