Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 84

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wie der Präsident des Verfassungsgerichtshofes uns in den Ausschussberatungen gesagt hat, dass wahrscheinlich bereits jetzt schon 50 Prozent oder knapp mehr aller Fälle beim Verfassungsgerichtshof aus dem Asyl- und Fremdenwesen kommen und dieser Anteil beim Bundesverwaltungsgericht um einiges höher ist – wahrscheinlich zwei Drittel, wenn nicht sogar fast drei Viertel –, wenn der Verwaltungsgerichtshofprä­sident davon gesprochen hat, dass er es im nächsten Jahr wahrscheinlich mit den Anfallszahlen gerade noch schaffe, aber für das übernächste Jahr nicht sagen könne, ob es sich ausgehen werde, dann möchte ich die Frage stellen, ob bei all den Ver­fahren, die anhängig sind, wirklich ein Rechtsschutzbedürfnis der Betroffenen gegeben ist, nämlich konkrete Gründe, die zur Sicherung ihres Anspruchs gegenüber öffent­lichen Stellen  notwendig ist, oder ob nicht oft eher andere Interessen im Vordergrund stehen, nämlich die Verfahrensverzögerung, um mehr Faktizität zu schaffen als recht­liche Klarheit.

Das möchte ich uns allen für all die Punkte, die wir hier betreffend Rechtsschutz noch beschließen wollen, mitgeben, damit wir unser System weiterhin handlungsfähig erhalten und nicht die Gerichtsbarkeit zur Nichthandlungsfähigkeit bringen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

12.16


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


12.16.30

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Volksanwälte! Frau Rechnungshofpräsidentin! Ja, wir diskutieren über die obersten Organe, und diese sind – wie wir alle wissen – Grundpfeiler unserer Demokratie. Immer dann, wenn wir bei diesen Grundpfeilern der Demokratie sparen, müssen wir wissen, dass wir an der Demokratie an sich sparen. Frau Kollegin Moser hat es im Zusammenhang mit dem Rechnungshof schon sehr klar ausgeführt.

Was die Höchstgerichte betrifft: Beim Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof ist es dieses Jahr so, dass es sich – wie wir im Budgetausschuss gehört haben – ausgehen wird. Letztes Jahr war die Situation anders, da sind eigentlich beide Präsidenten dagesessen und haben gesagt, sie wissen nicht, wie lange sie das noch finanzieren können. Dieses Jahr war das zum Glück nicht so, und das trotz der Tatsache, dass insbesondere diese beiden Gerichtshöfe sich immer wieder dem budgetären Spardruck beugen, immer wieder zeigen, wie man sparsamer wirtschaften kann, wie man effi­zienz­steigernde Maßnahmen umsetzen kann und wie man trotzdem qualitativ sehr hochwertige Arbeit zustande bringt – und das obwohl wir ihnen immer mehr zusätzliche Aufgaben übergeben haben, sei es die Gesetzesbeschwerde, sei es im Zusammen­hang mit dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss.

Wir wissen, es wird sich dieses Jahr ausgehen, wir haben aber – Kollege Gerstl hat es schon angesprochen – vom Verwaltungsgerichtshof gehört, nächstes Jahr dann wohl nicht mehr, wir müssen budgetäre Mittel zur Verfügung stellen; und der Verfassungs­ge­richtshof hat gesagt, 2019 wird es dann wohl oder übel knapp werden.

Ich will auf Folgendes hinaus: Ich finde es einigermaßen schwierig, dass wir jedes Jahr hier eine Diskussion darüber führen, ob wir grundlegenden Pfeilern der Demokratie genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Ich glaube, wir müssen uns immer darüber klar sein, dass das unsere Verpflichtung ist und dass wir auf keinen Fall den Bogen überspannen dürfen.

Ein Wort noch zur Bundesgesetzgebung: Kollege Gerstl hat sehr viele Dinge ange­sprochen, die in der Enquete-Kommission zur Demokratie besprochen und im Mehr-


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